Nürnberger Lebensversicherung – typische Fehler der Widerrufsbelehrungen

Viele Widerrufsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung enthalten falsche Formulierungen oder Angaben. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge von 1994 bis 2007 betroffen. Folge der falschen Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begann und die Versicherungsverträge heute noch widerrufen werden können.

Nürnberger Lebensversicherung - typische Fehler der Widerrufsbelehrungen
Nürnberger Lebensversicherung – typische Fehler der Widerrufsbelehrungen

Typische Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung:

Es gibt genaue Vorgaben wie eine Widerrufsbelehrung auszusehen hat und was in ihr enthalten sein muss. Trotz dieser genauen Vorgaben haben sich über 80 % der Versicherer nicht daran gehalten und haben eigene Formulierungen gewählt. Häufig verwendet die Nürnberger Lebensversicherung diese Formulierung, welche mehrere Fehler enthält:

„Dem Abschluß dieses Vertrages können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der beigefügten Unterlagen widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.“

Nürnberger Lebensversicherung – Falsche Widerrufsbelehrung

Fehler Nr. 1:
Die Widerrufsbelehrung enthält keine Angaben zur nötigen Form des Widerrufs(Textform). Ein dahingehender Hinweis war jedoch nach der damals geltenden Gesetzeslage obligatorisch (BGH, Urteil vom 01.06.2016 – IV ZR 482/14). Ohne solch einen Hinweis ist der Versicherungsnehmer nicht genügend aufgeklärt und die Widerrufsbelehrung ist somit fehlerhaft.

Fehler Nr. 2:
Die für den Fristbeginn erforderlichen Unterlagen werden nicht ausreichend oder vollständig benannt. Steht als Voraussetzung beispielsweise so etwas wie „[…] Überlassung weiterer Unterlagen […]“ in der Belehrung, dann entspricht das nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Versicherer ist verpflichtet, die Unterlagen, die den Fristbeginn auslösen, aufzulisten. Der Kunde sollte nicht selbst in Erfahrung bringen müssen, welche Unterlagen er vorzulegen hat.

Fehler Nr. 3:
Die Formulierung „ab Zugang der beigefügten Unterlagen“ erweckt bei dem Versicherungsnehmer den Eindruck, die Widerspruchsfrist beginne bereits mit dem Tag, an dem er die Vertragsunterlagen erhalten hat. Dies widerspricht jedoch der Regelung des § 187 BGB, womit der Tag nicht mitberechnet werden darf, auf den das fristauslösende Ereignis fällt. Die Frist kann demnach erst einen Tag nach dem genannten Datum zu laufen beginnen.

Hohe Rückzahlungsforderung bei Widerruf
Als Rechtsfolge des Widerrufs kann der Verbraucher von der Ergo Direkt sämtliche eingezahlte Beträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückfordern. Des Weiteren muss die Ergo Direkt Versicherung die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherungsvertrages zurückerstatten.

JUSTUS rät:
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Rechtsanwältin
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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

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Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

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Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
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Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
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VERSICHERUNGSRECHT86
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
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Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan