Viele Widerrufsbelehrungen der Signal Iduna enthalten falsche Formulierungen oder Angaben. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge von 1994 bis 2007 betroffen. Folge der falschen Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begann und die Versicherungsverträge heute noch widerrufen werden können.
Widerrufsfrist durch falsche Belehrung nie abgelaufen

Typische Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Signal Iduna:
Es gibt genaue Vorgaben wie eine Widerrufsbelehrung auszusehen hat und was in ihr enthalten sein muss. Grundsätzlich genießen Darlehensgeber wie die Signal Iduna Bauspar AG einen sog. „Vertrauensschutz” in die Richtigkeit der Musterwiderrufsbelehrung, die ihnen vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt wird. Dieser besondere Schutz gilt aber nur dann, wenn sie in keiner Weise vom Wortlaut und der Form der Musterbelehrung abweichen. Trotz dieser genauen Vorgaben haben sich über 80 % der Versicherer nicht daran gehalten und haben eigene Formulierungen gewählt.
Signal Iduna – Falsche Widerrufsbelehrung
Fehler Nr. 1:
In den Widerrufsbelehrung der Signal Iduna hieß es, dass die Widerrufsfrist „frühestens” mit Erhalt der Widerrufsbelehrung zu laufen beginne. Zum Frist Beginn selbst werden keine Angaben gemacht. Diese Angaben sind jedoch essentiell für das Ende und somit für die Berechnung der gesamten Frist. Verbraucher können so nicht erkennen, bis wann Sie den Widerruf abgeschickt haben sollten.
Fehler Nr. 2:
Die für den Fristbeginn erforderlichen Unterlagen werden nicht ausreichend oder vollständig benannt. Steht als Voraussetzung beispielsweise so etwas wie „[…] Überlassung weiterer Unterlagen […]“ in der Belehrung, dann entspricht das nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Versicherer ist verpflichtet, die Unterlagen, die den Fristbeginn auslösen, aufzulisten. Der Kunde sollte nicht selbst in Erfahrung bringen müssen, welche Unterlagen er vorzulegen hat.
Fehler Nr. 3:
Die Formulierung „ab Zugang der beigefügten Unterlagen“ erweckt bei dem Versicherungsnehmer den Eindruck, die Widerspruchsfrist beginne bereits mit dem Tag, an dem er die Vertragsunterlagen erhalten hat. Dies widerspricht jedoch der Regelung des § 187 BGB, womit der Tag nicht mitberechnet werden darf, auf den das fristauslösende Ereignis fällt. Die Frist kann demnach erst einen Tag nach dem genannten Datum zu laufen beginnen.
Hohe Rückzahlungsforderung bei Widerruf
Als Rechtsfolge des Widerrufs kann der Verbraucher von der Signal Iduna sämtliche eingezahlte Beträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückfordern. Des Weiteren muss die Signal Iduna die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherungsvertrages zurückerstatten.
JUSTUS rät:
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich von Ihrer Lebensversicherung zu lösen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrer Kündigung oder einem Widerruf Ihrer Versicherung.
Lassen Sie ihre Widerrufsbelehrung von unseren Spezialisten kostenfrei prüfen. Wir teilen Ihnen auch mit, welchen Betrag Sie ggf. über dem Rückkaufswert beanspruchen können und welche Kosten auf Sie zu kommen. Das Verfahren nach Ablehnung eines Widerrufs wird von den Rechtsschutzversicherung meißt übernommen.
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden Sie ihre Widerrufsbelehrung hoch.
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56