Wir haben schon vor Monaten mit einem Artikel zur drohenden Insolvenz und Liquidation der FWU– früher AtlanticLux – berichtet. Seit dem ist Einiges geschehen:
FWU Insolvenz: Aktuelles, News rund um die Pleite der Versicherungsgesellschaft
Liquidatierung ist angeordnet: Forderungen müssen angemeldet werden
Durch Urteil vom 31. Januar 2025, das dem CAA am Tage dieser Veröffentlichung zugestellt wurde, hat das Bezirksgericht Luxemburg die Liquidierung der Aktiengesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet.
Richterin Frau Annick Wolff wurde als Aufsichtsrichterin und RA Yann Baden als Liquidator ernannt. Der Zeitpunkt der Zahlungseinstellung wurde auf den 22. Juli 2024 festgelegt.
FWU – Sanierung ist gescheitert
Die Versicherungsgesellschaft FWU Life Insurance LUX steht nun vor der Liquidierung oder Übernahme. Hunderttausende Versicherungsnehmer bangen nun um ihre Lebensversicherungen und Einlagen. Lesen Sie HIER mehr zu dem aktuellen Beschluss der italienischen Aufsichtsbehörde CNN vom 19.01.2025.

Die FWU Life Insurance Lux SA hat am 19. Juli 2024 dem Commissariat aux Assurances (CAA) mitgeteilt, dass sie die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Deckung der Mindestkapitalanforderung, der Insolvenz Kapitalanforderung und der Deckung von versicherungsvertraglicheren Plichten nicht mehr erfüllt.
Deshalb wurde von der luxemburgischen Finanzaufsicht, der CAA, das Vermögen der Versicherung eingefroren und die Versicherung wurde aufgefordert, innerhalb eines Monats einen kurzfristigen Finanzierungsplan zur Wiederherstellung der Mindestkapitalanforderungen binnen 3 Monaten vorzulegen.
Mittlerweile wurde der FWU Life Insurance Lux S.A. ein Zahlungsaufschub von 6 Monaten gewährt und ein Aufsichtskommissar ernannt, der für alle Handlungen und Entscheidungen der Versicherung seine Zustimmung geben muss.
Am 22. Oktober 2024 teilte die FWU dem CAA mit, dass es die MCR- Deckungsanforderungen wieder erfülle.
CAA friert Vermögen der FWU weiter ein
Derzeit ist die CAA jedoch nicht davon überzeugt, dass die Deckungsanforderungen tatsächlich bereits erfüllt sind und überprüft noch die aktuelle Finanzlage und die Risiken.
Die CAA hat daher mitgeteilt, dass die bisher ergriffenen Schutzmaßnahmen insbesondere das Einfrieren des Vermögens der Versicherung, die Einsetzung eines Treuhänders und der gerichtlich genehmigte Zahlungsaufschub vorläufig in Kraft bleiben.
Die FWU bleibt demnach weiterhin in der Pflicht, innerhalb einer Frist bis spätestens 19. Januar 2025 nachzuweisen, dass die Versicherungsverbindlichkeiten durch zulässige repräsentative Vermögenswerte gedeckt sind.
Besondere Aufklärungspflichten der Berater bei ausländischen Lebensversicherungen:
Der Rechtsrahmen für Lebensversicherungen im europäischen Binnenmarkt ist keineswegs einheitlich und Vertrags-, Insolvenz- und anderen nationalen Gesetze je nach Mitgliedstaat unterscheiden sich.
So gibt es z.B. für Versicherer mit Sitz außerhalb Deutschlands i.d.R. keinen Schutz, der mit dem durch die Protektor Lebensversicherungs-AG vergleichbar ist.
Dirrheimer verlagerte Sitz der FWU ins Ausland:
Weil die bayerische Unternehmerfamilie um Dr. Manfred Josef Dirrheimer die FWU Life Insurance Lux S.A. ins Ausland verlagerte, greift das deutsche Sicherungssystem Protektor Lebensversicherungs-AG nicht.
Daraus ergibt sich die Frage, ob Versicherungsmakler bei ausländischen Versicherern besondere Aufklärungspflichten haben, bei deren Verletzung sie sich schadenersatzpflichtig machen. Zumindest gibt es Urteile, die eine besondere Aufklärungspflicht bejahen und entsprechend auch den Versicherungsnehmern Schadenersatz bei Nichtaufklärung zugesprochen haben (u.a. Urteil des Saarländisches Oberlandesgerichts vom 5. März 2021 (5 U 37/20).
Schadenersatzsansprüche gegen Berater und Vermittler der FWU
Im Beratungsprotokoll oder auf dem Versicherungsantrag müsste daher ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass im Ausland eine andere Rechtsordnung gelten kann und wie sich diese konkret unterscheidet. Ist dies nicht geschehen, so können Sie ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen, soweit diese nicht inzwischen verjährt sind.
Was können sie als Versicherungsnehmer der FWU tun?
Zunächst mal sollten Sie sich individuell durch einen spezielisierten Rechtsanwalt/in beraten lassen. Insbesondere sollte das Bestehen von Schadenersatzansprüchen und deren Verjährung sofort geprüft werden, da notfalls die Verjährung gehemmt werden sollte.
Auch die Frage, ob Sie die Beiträge weiter zahlen sollten oder nicht, muss individuell beantwortet werden.
Ob die Versicherungsnehmer dann tatsächlich einen Schaden erlangen und wie hoch dieser ausfällt, hängt letztlich davon ab, ob der Lebensversicherer binnen der Frist die nötige Solvenz nachweisen kann oder nicht. Im letzteren Fall tritt die Liquidation des Versicherers ein.
Lesen Sie Hier mehr zum Versicherungsrecht
Justus Rechtsanwälte vertritt schon eine Vielzahl von FWU/AtlanticLux Anleger und Versicherungsnehmer. Wir haben über 20 Jahre Erfahung und Expertise im rechtlichen Umgang mit fondgebundnenen Lebensversicherungen und beraten Sie kostengünstig und zeitnah per EMail. Warten Sie nicht bis ggf. Ansprüche verjährt oder untergegangen sind, sondern lassen sie sich jetzt beraten.
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