Die luxemburgische Aufsichtsbehörde CAA hat nach Fristablauf zum 19.01.2025 entschieden, dass der Sanierungsplan für die FWU Life gescheitert ist. Die Behörde hat daher beim Bezirksgericht Luxemburg einen Antrag auf Liquidierung des Unternehmens gestellt. Wie geht es nun für die hunderttausend Versicherungsnehmer weiter und wie kommen sie an ihre Versicherungssumme aus der Lebensversicherung? Justus Rechtsanwälte vertritt schon eine Vielzahl von Versicherngsnehmern der FWU und berät sie kostenfrei.
News von der CAA:
Durch Urteil vom 31. Januar 2025, das dem CAA am Tage dieser Veröffentlichung zugestellt wurde, hat das Bezirksgericht Luxemburg die Liquidierung der Aktiengesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A. angeordnet.
Das Commissariat aux Assurances wird in den kommenden Tagen nähere Einzelheiten zu dieser Gerichtsentscheidung veröffentlichen.
Aufsichtsbehörde CNN stellt Antrag auf Liquidierung
Als die Insolvenz der Mutterholding der FWU bekannt wurde, informierte die FWU Life Insurance Lux die luxemburgischen Aufsichtsbehörde CAA darüber, dass sie die Mindestkapitalanforderungen sowie die Solvabilitätskapitalanforderung, sprich die Anforderungen an die Sicherheitsreserven, nicht mehr erfülle.

Um das Unternehmen zu retten, bekam die Gesellschaft 6 Monate Zeit, im Rahmen eines Sanierungsplanes alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die finanziellen Mindestanforderungen zu erfüllen. Diese Frist ist am 19. Januar abgelaufen.
Nach Pressemitteilung und nach der Webseite der CAA musste musste die Luxemburger Behörde feststellen, „dass die dem Unternehmen eingeräumte Frist von 6 Monaten es dem Unternehmen nicht ermöglicht hat, die Deckung der Versicherungsverbindlichkeiten durch zulässige repräsentative Vermögenswerte wiederherzustellen“, wie es auf der Webseite der CAA heißt. „Das CAA kommt daher zu dem Ergebnis, dass der Sanierungsplan des Unternehmens gescheitert ist.“
Die Behörde hat folgerichtig beim Bezirksgericht Luxemburg einen Antrag auf Liquidierung des Unternehmens gestellt.
Was nun?
Wie sollen die betroffenen Versicherungsnehmer der FWU Life nun vorgehen?
Einige Verbraucherschutzverbände und Rechtsanwälte haben bereits empohlen, die Prämienzahlungen sofort einzustellen, um weiteren Schaden zu verhindern.
Wir empfehlen vorab allerdings eine anwaltliche Beratung und genaue Prüfung des Vertrages. Denn durch die Einstellung der Zahlungen verlieren sie den Anspruch auf die sog. Höchststandsgarantie, die in einigen Verträgen vereinbart ist. Ob diese Vertragsgarantien allerdings im Rahmen der Liquidation oder ggf. auch Übernahme des Versicherers durch eine „Auffanggesellschaft“ tatsächlich Bestand haben oder in welcher Höhe, kann nicht vorhergesehen werden.
Weitere Beitragszahlungen an die FWU Life trotz Liquidation?
Für die betroffenen Verbraucher und Versicherungsnehmer wird es nun darum gehen, zumindest einen Teil der eingezahlten Gelder wieder zurückzubekommen.
Positiv ist: Über das sogenannte Sicherheitsdreieck, einem speziellen Schutz im luxemburgischen Versicherungssystem, sind die Kundengelder in solchen Fällen gesichert. Aber ob damit aber das Kapital voll zurückgezahlt werden könnte, ist derzeit noch unklar.
Sicherheitsdreieck und Schadenersatz: Wer tritt für Schäden der Versicherugsnehmer der FWU Life ein?
Es gibt mehrere Möglichkeiten den Schaden ersetzt zu erhalten oder zumindest einen Teil des eintretenden Verlustes aus der Lebensversicherung FWU Life Insurance Lux.
Entschädigung durch das luxemburgische Versicherungssystem
Über das sogenannte Sicherheitsdreieck, einen speziellen Schutz im luxemburgischen Versicherungssystem, sind Versicherungsnehmer bei einer Insolvenz oder Liquidation einer teilnehmenden Versicherung jedenfalls zum Teil abgesichert.
Ob und in welcher Höhe hier tatsächlich sämtliche Schäden der Liquidation der FWU Life abgedeckt sind und wie hoch der jeweilige Anspruch ist, muss noch abgewartet werden. Zunächst ist es wichtig, die jeweiligen Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu prüfen und bei allen in Frage kommenden Stellen fristgerecht geltend zu machen.
Anspruch nur auf das sog. Liquidationsguthaben oder den Rückkaufswert:
Auch hat der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Beendigung der Lebensversicherung nur Anspruch auf den sogennten Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Auflösung. Dies ist aufgrund der hohen Abschluss – und Bestandskosten und offenbar eingetretenen hohen Verlußten der Gesellschaft erheblich niedriger als die eingezahlten Versicherungsbeiträge.
Widerrruf der Versicherung und Schadenersatzansprüche:
In einigen Fällen könnte ein Widerruf oder Widerspruch des Versicherungsvertrages bei falscher Widerspruchsbelehrung noch heute möglich sein.
Auch kommen bei Verträgen, die nicht älter sind als 10 Jahre Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter bzw. Vorstände in Betracht.
Lesen Sie zu Schadenersatzansprüchen gegen die FWU Gründungsgesellschafter hier mehr.
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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