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Widerruf der aachenmünchener lebensversicherung ag möglich

    LG Aachen – Widerruf von fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen der AachenMünchener Lebensversicherung AG möglich

    Das Landgericht Aachen hat mit seinem Urteil vom 21. April 2016 zum Aktenzeichen 9 O 183/15 festgestellt, dass die verwendete Widerrufsbelehrung der AachenMünchener Lebensversicherung AG bei einem fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung entspricht.
    In der Folge können Versicherungsnehmer der AachenMünchener Lebensversicherung AG sich auch noch heute von der Versicherung mittels der Erklärung des Widerrufs trennen. Dies wenn und soweit die gleiche formularmäßige Belehrung erfolgt ist oder ein weiterer Fehler den Fristbeginn verhindert hat.

    Widerrufsbelehrung drucktechnisch nicht ausreichend hervorgehoben
    Die vorliegend vom Landgericht Aachen abgeurteilte Widerrufsbelehrung war im Versicherungsvertrag drucktechnisch nicht ausreichend hervorgehoben worden. Aufgrund dessen war die verwendete Widerrufsbelehrung nicht geeignet dem durch die Belehrung bezweckten Ziel, der Aufklärung über das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, nachzukommen.
    Die Belehrung war ohne erkennbare Abgrenzung inmitten des übrigen Vertragstextes dargestellt worden, so dass eine Hervorhebung und die damit bezweckte Erkennbarkeit für den Kunden nicht gegeben war.

    Das Widerrufsrecht ist an keine Fristen gebunden und kann, soweit eine ordnungsgemäße Belehrung von der Versicherung nicht nachgeholt wurde, jederzeit erklärt werden. Im vorliegenden Fall wurde der Versicherungsvertrag im Jahr 2000 abgeschlossen!

    Folgen des Widerrufs
    Soweit der Widerruf des Versicherungsvertrags wirksam erklärt ist, wandelt sich das Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis. In der Folge hat der Versicherungsnehmer einen  Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beträge zuzüglich Zinsen hierauf. Dabei muss sich der Versicherungsnehmer jedoch den Betrag anrechnen lassen, den er als Vorteil für den Versicherungszeitraum erhalten hat. Insoweit wird das Versicherungsrisiko der Versicherungsgesellschaft entsprechend bemessen und gegengerechnet. Der finanzielle Vorteil eines Widerrufs liegt hierbei klar beim Versicherungsnehmer.

    In Betracht kommt der Widerruf von Renten- oder Lebensversicherungen insbesondere dann, wenn sich der Versicherungsvertrag schlechter entwickelt hat, als dieser anfangs prognostiziert wurde. Auch veränderte Lebensumstände bzw. –bedingungen sind oft ein Grund bestehende Verträge zu beenden.

    JUSTUS rät:
    Versicherungsnehmer von Renten- und Lebensversicherungen, die an der Beendigung Ihres Vertrages interessiert sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser prüft die rechtlichen Möglichkeiten des Ausstiegs. Die Erklärung des Widerrufs ist hierbei die für den Versicherungsnehmer lukrativste Möglichkeit und sollte aufgrund dessen immer in Betracht gezogen werden. Ob die Erklärung der Widerrufs Aussicht auf Erfolg hat, ist eine Frage des Einzelfalls und muss ausschließlich anhand der verwendeten Widerrufsbelehrung und der vertraglichen Ausgestaltung überprüft werden.

    Lesen Sie hier mehr zum Widerruf von Renten- und Lebensversicherungen

    Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung

    Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
    Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
    Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. 
    Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56
    E-mail: Justus@kanzleimitte.de

    Ansprechpartner:
    Knud J. Steffan
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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    Was unsere Mandanten sagen:

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    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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