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Alphapool gmbh – abwicklung und vorläufiges insolvenzverfahren
Alphapool GmbH – Abwicklung und vorläufiges Insolvenzverfahren
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 31.10.2014 der Alphapool GmbH die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte und die Rückzahlung der Anlegergelder aufgegeben hat, wurde vom AG Leipzig mit Beschluss vom 05.05.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren zum Az. 403 IN 840/15 eröffnet.
Das Geschäftsmodell der Alphapool GmbH
Das Geschäftsmodell der Alphapool GmbH sah den Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparverträgen vor und bot dafür, zumindest nach dem Konzept, monatliche Zahlungen über Jahre an die Anleger vor. Dabei warb die Alphapool GmbH im Ergebnis mit einem nahezu doppelt so hohen Rückkaufswert. Gerade für Inhaber von schlecht laufenden Lebensversicherungen bot dies eine lukrative Alternative.
Die abgekauften Lebensversicherungen und Bausparverträgen wurden sodann von der Gesellschaft verkauft und der Rückkaufswert floss an die damalige Alphapool AG (heute: Alphapool GmbH).
Alphapool GmbH betrieb erlaubnispflichtiges Bankgeschäft
Indem die Alphapool GmbH die Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen eingezogen hat, betrieb sie ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis. Die BaFin musste aufgrund dessen die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte anordnen.
Möglichkeiten der Anleger
Nachdem nunmehr auch das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet wurde, stellt sich für die Anleger die Frage, wie es weiter geht und wer ggf. in Anspruch zu nehm
en sei.
In Betracht kommen in Sachen der Alphapool GmbH einerseits Schadensersatzansprüche gegen die Vorstände / die Geschäftsführer. Daneben besteht die Möglichkeit von Ansprüchen gegen die Berater und Vermittler soweit diese nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt haben.
Zudem sollten die Anleger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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