Das schlechte Urteil der Woche: Kammergericht Berlin
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Gute Gründe für den Widerruf oder Widerspruch der Lebensversicherung:
Wer vorzeitig an das Ersparte heranmöchte, der hat oft hohe Einbußen hinzunehmen, da die Versicherungen regelmäßig nur den Rückkaufswert auszahlen, der niedriger als die insgesamt eingezahlten Prämien ist. Es werden hohe Bearbeitungsgebühren berechnet und die insgesamt angefallenen Kosten abgezogen. Rückkaufswerte berücksichtigen in aller Regel nicht mal ansatzweise den Gewinn, denn das Versicherungsunternehmen mit dem Geld des Versicherten gemacht haben.
Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Lebensversicherung
Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen – Urteil vom 7.5.2014 – IV ZR 76/11 – stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen.
Viele Kunden von Lebensversicherungen steigen vorzeitig aus dieser wieder aus, da sie auf die angesparte Summe zurückgreifen möchten oder müssen. Auf die Kündigung folgte dann der Schock, denn die Versicherer zahlen nur einen Bruchteil der angesparten Summen aus. Sie verrechnen die angesparte Summe mit den entstandenen Kosten, so dass mehrere tausend Euro am Ende fehlen.
Die bessere Variante, ist ein Widerruf der Lebensversicherung. Das Widerrufsrecht ermöglicht es einen Vertrag rückabzuwickeln. Das bedeutet, dass das Vertragsverhältnis so abgewickelt wird, als wäre es nie abgeschlossen worden. Demnach müssen nach erfolgtem Widerruf die Prämien wieder zurückgezahlt werden und zwar in vollem Umfang. Ferner hat der BGH entschieden, dass der Versicherer nicht Abschluss- und Verwaltungskosten geltend machen darf. Abschlusskosten seien dem Versicherer zuzurechnen. Schließlich soll der Verbraucher nicht daran gehindert werden, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Normalerweise besteht für den Widerruf eine Frist. Nach Ablauf der Frist ist das Widerrufsrecht erloschen. Allerdings muss für den Beginn der Frist wirksam über das Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein. Ist dies nicht geschehen, hat die Widerrufsfrist nie begonnen zu laufen. Es besteht somit ein endloses Widerrufsrecht.
Widerruf oder Widerspruch: Folge ist die Auszahlung des gesparten Kapitals und Verzinsung
Ein erfolgreicher Widerruf oder Widerspruch dagegen führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages und löst die Auszahlung des angesparten Kapitals sowie eine angemessene Verzinsung aus.
Auch bereits gekündigte und ausgezahlte Versicherungen sind betroffen und können nachträglich in der berechtigen Hoffnung auf einen fairen Ausgleich in Form einer zusätzlichen Zahlung widersprochen werden.
Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung
Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach.
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
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