Der Flottenfonds HS MS Scott steht vor der Insolvenz
Am 24. März wurde über die HS Scott das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (67g IN 149/14). Bereits im November 2013 hatten die Anleger der HS Scott für den Verkauf gestimmt, am 3.4.2014 teilte die Schiffahrtsgesellschaft „HS Scott“mbh&Co. KG den Anlegern mit, dass der geplante Verkauf des Schiffes verschoben werden musste und somit die Liquidität der Gesellschaft nicht mehr gegeben sei.
Möglicher Schadensersatz aus Falschberatung
Die Anleger können nun versuchen ihren Verlust zu begrenzen, indem sie Schadensersatz gegen die Anlageberater geltend machen. Da Schiffsfonds großen Risiken ausgesetzt sind, muss das Beratungsgespräch umfassend über Risiken wie den Totalverlust der Anlage aufklären. Auch sind die erschwerte Handelbarkeit der Anteile sowie die langen Laufzeiten der Verträge hohe Risiken, die mit der Investition in Schiffsfonds verbunden sind. Dies führt dazu, dass diese keine geeignete Altersvorsorge bieten, jedoch trotzdem als renditestarke und sichere Kapitalanlage von Anlageberatern beworben werden. Hinzu kommt, dass oftmals nicht über Vermittlungsprovision an die Banken, sogenannte Kickbacks, aufgeklärt wird, was ebenfalls einen Schadensersatzanspruch für die Anleger begründen kann.
Rückforderung der gezahlten Ausschüttungen nicht immer rechtmäßig
Auch hatte der Fonds „HS Scott“mbh&Co. KG 2013 die Rückzahlung der gezahlten Ausschüttungen gefordert. Dies ist jedoch laut BGH-Urteil nur dann möglich, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Anleger sollten sich in einem solchen Falle rechtliche Beratung holen, um Verluste zu minimieren.
Justus rät:
Wenden sie sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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