Kraftfahrtbundesamt blind im Diesel Abgasskandal: Neues OVG Urteil

Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig unzulässige Abschalteinrichtungen freigegeben hat. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: denn nun drohen Diesel Fahren tatsächlich die Stillegungen ihrer Autos. Derzeit können und sollten alle betroffenen Dieselkäufer zumindest den kleinen Schadenersatz (5-15 % vom Kaufpreis) vom Autohersteller verlangen.

Prüfen Sie in unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.

BGH Urteil Abgasskandal
Kraftfahrtbundesamt: OVG Musterverfahren stellt Fehler fest

Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Musterverfahren

Das Schleswig-Holsteinische OVG hat in einem Musterverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden, dass das Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig verbotene Abschalteinrichtungen zu Thermofenstern freigegeben hat. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Folge bei Rechtskraft ist: Millionen Diesel-Fahrzeuge müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Historie zum Klageverfahren der DUH gegen die Bescheide des Kraftfahrtbundesamts:

Das KBA hatte im Zuge des Dieselskandals von 2015 von VW verlangt, die Software zu aktualisieren und die skandalträchtige Abschalteinrichtung, eine Prüfstandserkennung, zu entfernen. Allerdings stufte das KBA in Freigabebescheiden weitere VW-Abschalteinrichtungen als zulässig ein. Auch die sogenannten Thermofenster. Dabei handelt es sich um eine Software, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung bei in Europa völlig üblichen Temperaturen von beispielsweise 10 Grad heruntergeregelt wird, mit damit einhergehenden Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung. 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) griff die Freigabebescheide des KBA an und verlangte von der Behörde zudem, die Entfernung von Abschalteinrichtungen anzuordnen. Dem kam das KBA nicht nach, woraufhin die DUH Klage beim VG Schleswig einreichte. Nachdem es zunächst eine Klage der DUH für unzulässig erklärte, legte das Gericht in einem erneuten Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen vor.

Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat rechtswidrig Abschalteinrichtungen freigegeben

Das Verfahren betrifft formal zunächst nur den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5), gilt aber als Musterverfahren. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das Urteil wegweisend für rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 bis 6c mit ähnlicher Software, die noch auf deutschen Straßen unterwegs sind. So seien Verfahren zu 118 weiteren Genehmigungen des KBA für Dieselfahrzeuge diverser Hersteller anhängig.

Millionen Dieselfahrzeigen droht nun der Rückruf oder die Stillegung

Was bedeutet das Urteil für Dieselfahrer? Das Problem ist, dass eine Nachrüstung in vielen Fällen nicht rechtskonform möglich ist, da es keine serienmäßige Hardware gibt, die leicht in die älteren Modelle eingebaut werden könnte. Daher droht die Stilllegung.

Schadenersatz im Diesel Abgasskandal

Für den Bundesgerichtshof stellen illegale Thermofenster keine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung dar. Denn hierzu müsste nachgewiesen werden, das die Führungsebene des jeweilgen Autoherstellers hinsichtlich des Einbaus der Abschlalteinrichung und der Täuschung vorsätzlich jgehandelt hat. Dies ist bislang nur bei VW gelungen. Legt das Kraftfahrtbundesamt tatsächlich Fahrzeuge still, weil diese gar nicht nachrüstbar sind, könnten Dieselkunden fast leer ausgehen. 

Gute Erfolgsaussichten für den kleinen Schadenersatz

Derzeit bekommt ein betroffener Dieselkunde zwar nicht oder kaum den vollen Kaufpreis gegen Rückgabe des PKW zugesprochen. Allerdings werden die Autohersteller wie Daimler, Audi, VW, BMW u.a. aktuell fast immer zur Zahlung des sogenannten Differenzschadens verurteilt. Denn der EuGH und auch BGH haben in ihren lezten Urteilen zum Diesel Abgasskandal deutlich gemacht, dass jeder Autohersteller beim Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinritung haftet. Allerdings eben nur in Höhe von ca 5 – 15 % des Kaufpreises. Dafür kann der Dieselkäufer aber seinen PKW behalten und muss ihn ggf. nachrüsten.

In den meißten Fällen muss sich der Kunde auch nicht die Nutzung des PKW über Jahre (sog. Kilometerpauschale) anrechnen lassen.

Eine Beispielsrechnung:

Wenn Sie ihren Diesel PKW für 50 T Eur gekauft haben und dieser eine Abschlateinrichtung (z.B. das Thermofenster) verbaut hat, erhalten Sie vond em Autohersteller einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 7.500,- €.

Der BGH begründet dies mit dem Mangel und dem Minderwert des PKW durch die verbotene Abschalteinrichtung.

Der Schaden ergibt sich nun auch deutlich aus der konkret drohenden Gefahr der Stillegung der betroffenen Diesel PKW. Diese Gefahr hat sich nun durch das aktuelle Urteil des Schleswig Holsteinischen OVG deutlich erhöht.

Justus Rechtsanwälte hat eine Vielzahl von Klageverfahren gegen Autohersteller gewonnen. Wir sind seit Beginn auf den Diesel Abgasskandal spezialisiert und vertreten bundesweit Dieselkunden. Zuletzt hat das Kammergericht Berlin in einem Berufungsurteil von September 2025 Mercedes Benz zur Zahlung des Differenzschadens an unseren Madnanten rechtskräftig verurteilt.

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JUSTUS Rechtsanwälte setzt Verbraucherrechte in dem VW Skandal, also die Rechte der betroffenen Autokäufer und VW-Aktionäre und Anleger durch.
Hierbei kommen sowohl Schäden der Aktionäre und Anleger, die durch den massiven Kurs- und Wertverluste der Aktien durch den Betrug und das Verschweigen des VW-Konzerns entstanden sind in Betracht, als auch die gerichtliche Durchsetzung der Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge gegen Kaufpreiserstattung.

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Ihre Ansprüche als VW-Käufer

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass weltweit und über alle Konzern-Marken hinweg rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen sind, die mit einem Dieselmotor vom Typ EA 189 mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter ausgestattet sind.
Es geht dabei zum Beispiel um den Golf der sechsten Generation, den Passat der siebten Generation sowie um die erste Generation des Volkswagen Tiguan. Betroffen sind außerdem Fahrzeuge von Skoda, Seat und Audi.
Allein in Deutschland sind nach VW-Angaben gut 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, informiert Sie der Hersteller über das konkrete Nachbesserungsangebot.
Hierauf müssem Sie sich nicht einlassen. Nach neueren Urteilen kommt auch der Rückkauf der Fahrzeuge und Schadenrsatz in Betracht.

Auch kommen inzwischen weitere Dieselautohersteller wie Mercedes in den Verdacht, die Abgas-Grenzwerte im tatsächlichen Verkehr um ein Vielfaches zu überschreiten.

Ist Ihr Auto betroffen?

Sie können selbst prüfen, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist. Dazu benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (alter Name: Fahrgestellnummer). Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Name: Fahrzeugschein) in der Zeile 4 oder im Auto auf der Fahrerseite zwischen Armaturenbrett und Windschutzscheibe. Die Nummer geben Sie auf der entsprechende Webseite (z.b. www.volkswagen.de/info) ein und bekommen dann Auskunft, ob in Ihrem Fahrzeug die Manipulationssoftware eingebaut ist.

Ihre Rechte im VW Abgasskandal gegenüber VW, Skoda, Audi und Seat sollten Sie dann umgehend wahrnehmen, zumal in vielen Fällen die Gewährleistungansprüche bereits verjährt sein könnten, bzw. die Verjährung in Kürze einzutreten droht.

Nachbesserung

Halter von Fahrzeugen mit dem betroffenen Dieselmotor haben gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nachbesserung. Sie müssen dazu aber den Händler schriftlich zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ist der Verkäufer schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert aber nach angemessener Frist die manipulierten Abgassoftware nicht ausgetauscht, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 434 Abs. 1 Satz 1, 437, 440, 323 BGB). Angemessen ist heir ohl eine Frist von etwa 2 Monaten zur Nachbesserung. Nach einigen Urteilen ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht nötig (z.B. Landgericht Krefeld). Es ist aber zu empfehlen, den Ablauf der Nachfrist abzuwarten.

Minderung des Kaufpreises wegen Sachmangel
Wenn die Nachbesserung nicht gelingt, kann ein Käufer neben dem Rücktritt auch den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB). Wire hoch der Scahden und damit der Minderungsbetrag wegen der Manipulationssoftware ist, kann mangels Rechtsprechung nur geschätzt oder durch Gutachter bewertet werden.

Erklären Sie jetzt - nach Nachbesserungsfrist - den Rücktritt und verlangen den Kaufpreis

Die Aussichten für die Rückabwicklung des Kaufs der betroffenen umwelt- und gesundheitsschädlichen PKW sind gut. Es gibt mittlerweile mittlerweile bundesweit im VW-Abgasskandal Urteile, nach denen Autohändler verurteilt wurden, die manipulierten Autos zurück zu nehmen.
Lassen Sie sich daher nicht vertrösten, sondern lassen Sie rechtzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und klagen ggf. den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung ein.
Es ist durchaus naheliegend, dass bald sämtliche maipulierten Dieselautos im VW Abgasskandal die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird und dies aufgrund der 5 - 10fachen Überschreitung der Eurogrenznorm auch zu Recht.

VW- Prozesstaktik durch Vergleich und Verjährung:

Die Taktik von VW zielt anscheinend auf eine Sache besonders ab: Die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten abzuwarten und dann ggf. geltend zu machen. Durch jeden Vergleich wird eine Entscheidung eines Gerichtes umgangen bzw. herausgezögert. Insbesondere wird nicht durch ein Oberlandesgericht zu Lasten des Konzerns entschieden.
Allerdings haben u.g. Gerichte schon verbraucherfreundlich entschieden. Die Devise der VW-Käufer muss folglich lauten seine Rechte gegen den Konzern bzw. den Vertragshändler durchzusetzen.
 
Urteile pro Autokäufer in VW Abgasskandal:

Landgericht Lüneburg vom 2. Juni 2016, Az. 4 O 3/16 (Rücknahme VW-Passat durch Autohändler).
Landgericht Krefeld hat in seinem Urteil vom 14. September 2016 – 2 O 83/16 (Rücktritt auch ohne Fristsetzung zur Nachbesserung, da nicht bloß unerhebliche Pflichtverletzung i.S.v. § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Landgericht München I, Urteil vom 14. April 2016, Az. 23 O 23033/15
Landgericht Krefeld, Urteile vom 14. September 2016, Az. 2 O 72/16 und 83/16
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 1. September 2016, Az. 16 O 790/16;
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12. Oktober 2016, Az. 4 O 202/16
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, (Az. 12 O 1482/16 – nicht rechtskräftig)

Auch Mercedes-Benz, Opel und Renault unter Druck

Laut Pressemitteilung von Frontal21 sollen bestimmte Diesel-Modelle von Mercedes-Benz Stickoxidwerte zeigen, die deutlich über dem erlaubten US-Grenzwert liegen.
Neue Abgasmessungen an den Mercedes-Dieselmodellen R 350 und GLK 250 in den USA sollen überhöhte Stickoxidwerte bis zum 20-fachen über dem US-Grenzwert zeigen. "Unsere Messungen ergeben, dass Mercedes gegen die US-Abgasgesetze verstößt“, erklärt dazu Steve Berman von der Kanzlei Hagen Berman in Seattle gegenüber Frontal21 und der Wochenzeitung "Die Zeit". "Daimler verhält sich genauso wie Volkswagen“, so Berman weiter. "Beide wurden erwischt, und beide haben zuerst geleugnet.“ Wie VW habe auch Mercedes in den USA damit geworben, besonders saubere Dieselautos herzustellen.

Die Abgas-Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an Diesel-Autos haben Folgen für weitere Autohersteller. Neben den Marken des Volkswagen-Konzerns – VW, Audi und Porsche – sollen auch Mercedes, Opel und Renault gezwungen sein, Autos zurückzurufen. Insgesamt 630.000 Autos seien davon betroffen.

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