Schiffbeteiligungen und drohende Insolvenz: Wir raten Anlegern, sich beraten zu lassen

Der Zeitschrift „Finanztest“ zufolge befinden sich hunderte Schiffsfonds infolge des weltweiten Konjunkturabschwungs in teilweise massiver Schieflage oder schon in der Insolvenz, darunter selbst Fonds namhafter Anbieter wie MPC Capital oder Lloyd (s. Ausgabe 5/2010).
Im Fall der Insolvenz der Schiffsfondsgesellschaft, scheiden Ansprüche gegen die Gesellschaft aus und es droht der Totalverlußt der Einlagen.
Im worst case fordert der Insolvenzverwalter noch zur Zahlung von Resteinlagen oder Rückzahlung von erhalten Ausschüttungen zur Insolvenzmasse auf.
Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge ungeeignet:
Aufgrund der günstigen Tonnagebesteuerung waren Schiffsbeteiligungen in den vergangenen Jahren beliebte Kapitalanlageformen. Aufgrund hoher Provisionszahlungen von Seiten der Kapital suchenden Reeder bzw. Fondsinitiatoren empfahlen Banken Ihren Kunden solche Schiffsbeteiligungen zu Boomzeiten gerne. Nicht immer waren Anleger richtig beraten, derartige Beteiligungen zu zeichnen. Aufgrund der erheblichen unternehmerischen Risiken gelten Schiffsbeteiligungen insbesondere für Kleinanleger als völlig ungeeignet, insbesondere, wenn die Anlage als wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge dienen soll. In Boomzeiten wird häufig übersehen, dass immer auch eine konjunkturelle Talfahrt folgt. Nur der genaue Zeitpunkt ist ungewiss.
Werteinbrüche von 80 % bei Schiffsfonds: drohene Insolvenz
Konjunkturbedingte Einbrüche der Chartereinnahmen einiger Schiffsfonds betragen inzwischen bis zu 80 Prozent der kalkulierten Werte. Finanzierungsdarlehen der Fonds können teilweise nicht mehr bedient werden. In dieser Situation fordern Fondsbetreiber unter Hinweis auf eine drohende Insolvenz, die regelmäßig einem Totalverlust der Einlage gleichkommt, von Privatanlegern die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen oder weitere Kapitalleistungen in Form von Nachschüssen. Bspw. das Fondshaus Dr. Peters verklagt Anleger nach Ablauf einer Frist von drei Monaten, wenn diese sich weigern, in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen.
Schiffsfondsgesellschaften oer Insolvenzverwalter klagen auf Rückzahlung von Ausschüttungen:
Wer solchen Drohungen ohne Prüfung der Rechtslage nachgibt, geht das Risiko ein, bereits eingetretene Vermögensschäden durch weitere Zahlungen in ein „Fass ohne Boden“ nur weiter zu vertiefen. Anleger sollten daher rechtzeitig kompetenten anwaltlichen Rat einholen. „Finanztest“ rät Anlegern von in Schieflage geratenen Schiffsbeteiligungen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.
Vor dem Hintergrund der drohenden oder bestehenden Insolvenz vieler Schiffsfonds sind daher die Möglichkeiten eines individuellen Ausstiegs aus dem Fonds oder Schadenersatz gegen den Berater oder Vermittler zu prüfen. Die Möglichkeiten sind hier:
- Widerruf/Kündigung des Beteiligungsvertrages
- Schadensersatzansprüche gegen Vermittler/Berater
- Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft sowie Treuhänder und Vertrieb bei Vorliegen zurechenbarer Pflichtverletzungen
- Prospekthaftungsansprüche bei fehlerhaftem Emissionsprospekt
- Einwendungen gegen Darlehensvertrag bei finanzierten Beteiligungen
Aufgrund von (Fehl-)Anreizen für Bankberater durch erhebliche Provisionen von Seiten der Initiatoren ist davon auszugehen, dass eine beträchtliche Zahl von Anlegern gute Aussichten hat, Schiffsbeteiligungen wegen einer Falschberatung der Bank rückabzuwickeln. Statt erfolglosen Fondsbetreibern weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen, können Anleger sich so ggf. vollständig schadlos halten.
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56