Magellan Maritime Services GmbH – vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Hamburg hat am 1. Juni 2016 zum Aktenzeichen Az.: 67c IN 237/16 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Magellan Maritime Services GmbH eröffnet.
Magellan Maritime Services GmbH – bereits einige Zeit in Zahlungsschwierigkeiten
Für die Anleger bedeutet dies, dass Sie mit hohen Verlusten rechnen müssen. Betroffen sind etwa 9.000 Anleger, die sich mit rund 400 Millionen Euro am Kauf und der Vermietung von Containern beteiligt haben. Nach unseren Erkenntnissen steht die Magellan Maritime Services GmbH bereits seit einiger Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. So konnte die Gesellschaft bereits seit einigen Monaten nicht mehr den Mietzins an die Anleger auskehren. Grund hierfür sind wohl Zahlungsschwierigkeiten eines großen asiatischen Vertragspartners.
Das Geschäftsmodell der Magellan Maritime Services GmbH
Das Geschäftsmodell der Magellan Maritime Services GmbH sah den Kauf von Containern durch die Anleger vor. Gleichzeitig wurden diese direkt wieder an die Gesellschaft vermietet, wobei den Anleger, über die Mieteinnahmen und einen vertraglich festgehalten Rückkauf, lukrative Gewinnprognosen unterbreitet worden sind.
Fehlende Risikoaufklärung beim Vertragsschluss
Tatsächlich ist das aufstrebende System des Kaufs mit direkter Wiedervermietung bislang kaum reguliert. Eine Prospektpflicht, wie z.B. bei einer unternehmerischen Beteiligung, besteht nicht. Insoweit sind die Anbieter solcher Investments gesetzlich nicht dazu verpflichtet u.a. die Anlagestrategie oder eine umfängliche Risikobelehrung vorzunehmen. Indem aber gerade diese Risiken nicht offenbart werden, kann sich der einzelne Anleger keine eigene Vorstellung darüber machen, ob das Investment tatsächlich den persönlichen Zielen entspricht.
JUSTUS rät:
Anleger der Magellan Maritime Services GmbH sollten unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Ansprüche prüfen lassen. Hier kommen Schadensersatzansprüche gegen die Berater der Anlage in Betracht, da eine umfassende Risikoaufklärung hier wohl bereits nicht vorgesehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht vorgenommen worden war. Auch besteht die Möglichkeit bei Fernabsatzverträgen den Widerruf der Verträge zu erklären.
Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Ansprüche der Anleger zur Insolvenztabelle anzumelden. Auch ist zu prüfen, wie die Anleger nunmehr mit ihrem Eigentum weiter verfahren. Der Containermarkt befindet sich zwar ebenfalls, wie der Markt für Containerschiffe, in der Krise. Dennoch sollte geprüft werden, zu welchen Konditionen ein Verkauf möglich und rentabel erscheint.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, gehen Sie einfach auf das Kontaktformular und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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