Die MS “Wehr Elbe“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG fordert Anleger zur Rückzahlung erhaltener Auszahlen auf.
Die Schifffahrtsgesellschaft befindet sich noch immer in einer andauernden wirtschaftlichen Schieflage. Die Gesellschaft ist nicht in der Lage, mit den erzielten Chartereinnahmen den fälligen Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für die Schiffshypothekendarlehen zu bezahlen. Im Zuge einer Restrukturierung der Gesellschaft fordert diese die Anleger über die Lloyd Treuhand GmbH zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen auf, um so eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu vermeiden. Bei den Auszahlungen handelt es sich nach der Ansicht der Gesellschaft lediglich um ein „unverzinsliches Darlehen“. Mit der Kündigung der als unverzinsliche Darlehen gewährten Auszahlungen von teilweise bis zu über 40 % der Beteiligungssumme sehen sich die Anleger nun hohen Rückzahlungsforderungen ausgesetzt.
Viele Anleger wussten bei Abschluss der Beteiligungen gar nicht, dass die Auszahlungen lediglich als unverzinsliches Darlehen gewährt wurden und zeigen sich angesichts der nunmehr hohen geforderten Summen erschrocken.
Betroffene Anleger sollten handeln und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Überprüfung beauftragen.
JUSTUS rät:
Anhand der aktuell prekären Lage vieler Schiffsfonds und drohenden Verjährungen sollten betroffene Anleger schnell handeln.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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