Nach einem Preesebericht des manager-magazins ist der 400-Millionen-Euro-Fonds von MPC Capital und der Hamburger Reederei Offen pleite. Betroffen sind nach Presseberichten mehr als 2000 Anleger – sie drohen nun ihre komplette Einlage zu verlieren.
MPC Capital stellt am 4.11.2013 Insolvenzanträge:
In einem Schreiben, das in diesen Tagen an die Anleger gehen soll, teilt die MPC-Treuhandgesellschaft TVP mit, dass die Fondsgeschäftsführungen sowohl der Beteiligungsgesellschaft MS Santa-R Schiffe mbH & Co. KG als auch der sieben Schifffahrtsgesellschaften am 4. November 2013 Insolvenzanträge gestellt haben.
Sämtliche Sanierungsversuche mit Nachschüssen sind gescheitert:
Eine “sowohl für die Gesellschafter als auch für die Banken umsetzbare Lösung” sei “nicht zu erzielen”, schreibt MPC in dem Papier, das manager magazin online vorliegt. Über das weitere Vorgehen werde der Insolvenzverwalter entscheiden.
Betroffen von der Pleite sind laut MPC 2300 Anleger. Sie hatten 2001 und 2002 insgesamt 92 Millionen Euro Eigenkapital in einen Dachfonds eingezahlt, der in die sieben 4112-TEU-Containerschiffe investierte. Das Gesamtvolumen des Fonds, inklusive Bankdarlehen, betrug fast 400 Millionen Euro.
Nun drohen die Investoren ihre komplette Einlage zu verlieren. Ferner wird der Insolvenzverwalter wahrscheinlich auch noch bereits gezahlte Ausschüttungen zurückfordern.
Was können die MPC Capital – Anleger tun?
In vielen Fällen sind nach unserer Erfahrung Anleger von den Bankberatern nicht über die allgemeinen und speziellen Risiken der Schiffsfonds sowie über die versteckten Provisionen aufgeklärt worden, so dass die Berater schadenersatzpflichtig sind. Parallel sollten die Insolvenzansprüche form- udn fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Hierzu sollte immer direkt und rechtzeitig ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragt werden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56