APOBANK ZU SCHADENERSATZ VERURTEILT
Falsch beraten durch die Apotheker- und Ärztebank: MPC Sachwert Rendite und MPC Reefer Flottenfonds (APOBANK)
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank wurde vom Landgericht Frankenthal zur Rückabwicklung von zwei Fondsbeteiligungen verurteilt. Eine Kundin, die auf Anraten eines Mitarbeiters der ApoBank im November 2005 35.000 USD in die MPC Sachwert Rendite Fonds Opportunity GmbH & Co. KG und im Oktober 2006 24.000 € in die MPC Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG investiert hatte, erhält danach vollen Schadenersatz.
Das Landgericht (Urteil vom 6. Mai 2014 – Az. 7 O 381/13 – nicht rechtskräftig) stützt seine Entscheidung darauf, dass die Kundin nicht nur darüber informiert wurde, dass sie für den Vertrieb des Fonds Provisionen erhält, sondern auch wie hoch diese sind. Die Apotheker- und Ärztebank hat gar nicht bestritten, dass sie die Kundin über ihr Provisionsinteresse nicht aufgeklärt hat. Darüber hinaus sei weder über die in den Fonds geplante Mittelverwendung, insbesondere über die weichen Kosten, noch über die Nachhaftung für wieder aufgelebte Haftung als Kommanditistin beraten worden. Der Kundenberater der ApoBank hatte in seiner Vernehmung als Zeuge die Beratungsfehler eingeräumt.
Die ApoBank ist daher verpflichtet, an die Klägerin rund 48.500 € zu zahlen, die Klägerin von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit den beiden Fondsbeteiligungen sowie eventuellen steuerlichen Nachforderungen freizustellen und ihr die für ein durchgeführtes Güteverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.
Justus rät:
Geschädigte Anleger sollten sich mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht in Verbindung setzen, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen und rechtzeitig vor Verjährungsablauf geltend zu machen.Rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Online Kontaktformular aus.