MS Santa-B Schiffe: keine Erfolgsaussichten für die Targobank AG in der Berufung
Das Oberlandesgericht Schleswig machte mit Beschluss vom 28.08.2013 der Targobank deutlich, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Targobank nahm Presseberichten zufolge die Beru-fung gegen Urteil des LG Itzehoe zurück.
MS Santa-B Schiffe
Die MPC Offen Flotte („Santa-B Schiffe“) geriet Ende 2012 in Sanierungsnot. Die Sanie-rungsbemühungen scheiterten. Diese Jahr wurden die MS Santa-B Schiffe außerhalb eines Insolvenzverfahrens verkauft. Vom Anlegergeld bleiben nur 4,41 % der Beteiligungssumme zurück.
Urteil des LG Itzehoe
Der Kläger hatte im Zuge einer Beratung durch die Targobank 2006 eine Beteiligung an der MS Santa-B gezeichnet. Er machte geltend, von der Targobank fehlerhaft aufgeklärt worden zu sein. Sein Anlegeziel, sichere Kapitalprodukte zu zeichnen, wurde in der Beratung nicht beachtet und zudem wurde er nicht über die hohen Eigenkapitalbeschaffungskosten aufgeklärt. Das Landgericht Itzehoe hatte die Targobank AG bereits Anfang des Jahres zu Schadensersatz verurteilt. Durch die Rücknahme der Berufung der Targobank wurde dieses Urteil nun rechtskräftig.
Auswirkungen für MS Santa B-Schiffe Anleger
Ein Anleger muss vollumfänglich über ein Anlageprodukt aufgeklärt werden. Insbesondere muss er über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden. Bei einer fehlerhaften Beratung stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung zu. Dies bestätigte das Urteil des LG Itzehoe und der Hinweisbeschluss des Oberlandesgericht Schleswig erneut.
Justus rät:
Anleger von MS Santa-B Schiffsfonds sowie anderer Schiffsfonds sollten umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen. Vor allem wegen der hohen Verluste durch den Verkauf der Schiffe sollten Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geprüft und rechtzeitig vor Verjährung gegen die beratenden Banken geltend gemacht werden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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