MPC MS Santa Giorgina: Anleger können sich gegen Ausschüttungsrückzahlungen wehren
Der Schiffsfond MS Santa Giorgina steckt schon seit längerem in Schwierigkeiten, Ausschüttungen wurden bereits ausgesetzt. Nun werden Anleger des MPC-Schiffsfonds MS Santa Giorgina offenbar aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Die rechtliche Grundlage soll hierfür im Gesellschaftsvertrag des Schifffonds stehen, angeblich sollen die Ausschüttungen laut diesem nur als Darlehen ausgezahlt werden, welches bei Bedarf des Fonds zurückgefordert werden können.
Gemäß BGH-Urteil vom 12.03.2014 soll dies jedoch nur möglich sein, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich und für den Anleger klar verständlich ist. Dies ist beim Gesellschaftsvertrag der MS Santa Giorgina jedoch zweifelhaft, da die getroffenen Aussagen im Vertrag widersprüchlich sind hinsichtlich des Charakters der Ausschüttungen.
Folgen für Anleger
Anleger sollten den geforderten Rückzahlungen nicht ohne weiteres folgen, sondern prüfen lassen, ob sie möglicherweise Schadensersatz aus Falschberatung haben. Auch die sogenannten kick-backs, Provisionen, welche an die vermittelnden Banken gezahlt werden, werden in den Vermittlungsgesprächen oftmals nicht offen gelegt und können Ansprüche der Anleger begründen.
Justus rät:
Geschädigte Anleger sollten sich mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, um mögliche Ansprüche zu prüfen und die Zahlungsaufforderungen abzuwehren.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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