MS Rio Alster insolvent – Anlegern droht Totalverlust ihrer Einlagen
Die Insolvenzmeldungen von Schifffonds findet kein Ende. Nun hat auch der Schiffonds MS Rio Alster den Insolvenzantrag gestellt. Am 14.06.2013 hat das Amtsgericht Niebüll Insol-venzverfahren über den Schiffsfonds eröffnet.
MS Rio Alster
Die Anleger konnten sich 2004 und 2005 an dem Vollcontainerschiff der Rio Alster Schiff-fahrtsgesellschaft mbH & Co. KG beteiligten. Das Schiff sollte durch Kommanditeinlagen der Anleger i.H.v. 15.570.000,00 € und Schiffshypothekendarlehen i.H.v. 21.530.000,00 € finan-ziert werden. Das Fondskonzept versprach den Anlegern Ausschüttungen i.H.v. 143 % bezo-gen auf ihre Einlagen. Diese Angaben wurden nie erreicht.
Gefahr des Totalverlustets und der Rückforderung von Ausschüttungen
Die Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Kapitals befürchten, da ihre Forde-rungen nachrangig gegenüber den vorrangigen Schulden des Schiffsfonds zun berücksichti-gem sind. Zusätzlich droht den Anlegern, dass ihre bisher erhaltenen Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, da ihnen in den vergangenen Jahren rund 40 % ihrer Einlagen in Form von Ausschüttungen zurückgewährt wurden.
Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Betroffenen Anleger kann jedoch ein Schadensersatzanspruch aus fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Anlageberater sind verpflichtet, die Anleger über wesentliche, mit der Beteiligung verbundene, Pflichten und Risiken aufzuklären. Hierzu sollte vor allem auf das Kapitalverlustrisiko, die Riskien einer solchen unternehmerischen Beteiligung, die eingeschränkte Veräußerbarkeit auf dem Zweitmarkt und die Gefahr der Rückzahlung bereits erhaltener Aus-schüttungen hingewiesen werden.
Oft weisen Anlageberater von Kreditinstituten nicht darauf hin, dass sie Provisionen für die Vermittlung der Beteiligung erhalten. Nach der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesge-richtshofes (BGH) sind die Berater dazu verpflichtet, ungefragt über die genaue Höhe solches Provision aufzuklären.
Geschädigte Anleger können im Zuge eines Schadensersatzanspruches ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln.
Justus rät:
Betroffene Anleger sollten umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht aufsuchen, um ihre Anspüche prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin