Sanierungsplan der MS Santa gescheitert-Anleger sollten Schadensersatzansprüche geltend machen
MPC Fonds MS “Santa P Schiffe” mbH & Co. KG
Der MPC Fonds i MS “Santa P Schiffe” mbH & Co. KG ist ein Dachfonds, der in 6 Schiffe investiert hat. Eine Vielzahl von Anlegern haben sich als Kommanditisten an diesem Fonds beteiligt. Die Gesamtinvestition mit Agio beläuft sich auf 86.362.500 €.
Scheitern der Sanierungspläne
Seit langem befindet sich der Fonds in wirtschaftlicher Schieflage. Nun ist das angedachte Sanierungskonzept gescheitert. Diese Nachricht erhielten die Anleger von der Hamburger TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) am 18.01.2013. Alle Schiffe müssen verkauft werden und den Anlegern droht der Totalverlust ihrer Einlagen, da der Verkaufserlös an die kreditfinanzierenden Banken geht.
Ansprüche der Anleger
Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, um doch noch die Einlage zurückzuerhalten:
- Ein Anlageberater muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Anleger genau über etwaige Risiken des Anlageproduktes aufklären. Wenn er dies unterlässt haftet er auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Anlegern, die nicht über die hohen Risiken einer Kommanditbeteiligung aufgeklärt wurden, steht somit ein Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater wegen Falschberatung zu.
- Bankberater müssen nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darüber aufklären, welche Rückvergütungen das Kreditinstitut für die Vermittlung des Anlage-produkts erhält. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen nicht bankgebundene Berater ihre Kunden dann ausdrücklich über verdeckte Provisionen informieren, wenn der Anteil dieser an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Bei Verstoß gegen diese Grundsätze steht den Anlegern ebenfalls ein Schadensersatzanspruch zu.
- Des Weiteren kommen Prospekthaftungansprüche in Betracht. Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genau entnehmen lassen, welcher Anteil des investierten Kapitals der Anleger zu welchem Zweck verwendet wird.
Justus rät: Achtung auf die 10 jährige Verjährungsfrist an Zeichnungsdatum!
Betroffene Anleger sollten dringend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen Anlageberater oder Gründungsgesellschaft bestehen. Besondere Eile ist für die Anleger geboten, die ihre Beteiligung 2003 gezeichnet haben, da die kenntnisunabhängige Verjährung in zehn Jahren taggenau ab Zeichnung eintritt.