Gesellschafterversammlung der der Debi Select VerwaltungsGmbH
Am 21./22.04.2012 fanden Gesellschafterversammlungen der Debi Select Verwaltungs- GmbH zu den Fonds Debi Select Classic GbR, Debi Select flex GbR und Debi Select Classic fonds 2 GmbH & Co. KG statt.
Laut Pressemitteilungen bestätigte sich in der Gesellschafterversammlung, dass den Anlegern falsche Angeben zu den Investitionen der jeweiligen Fonds gemacht wurden, die bei oder zur Beratung benutzten Anlageprospekte teilweise fehlerhaft sind. Hinsichtlich der genauen Fonds vermögen konnte die Geschäftsführung keine Angaben machen.
Prospekthaftung:
Die von der Debi Select verwendeten Emissionsprospekte sind nach unserer Ansicht fehlerhaft, so dass eine Prospekthaftung möglich ist. Anlageberater, die den Prospekt der Debi Select als Vertriebsmittel eingesetzt haben, müssen ggf. im Rahmen der Plausibilitätsprüfung auch für Prospektfehler der Debi Select haften.
Beratungs- und Aufklärungsfehler bei Vertragsschluss:
Die Anleger der Debi Select Fonds wollten sich am Erwerb von Forderungen beteiligen, die durch Wertpapiere und/oder Lebensversicherungen abgesichert sein sollten und nicht an Kraftwerken in Weißrussland.
Hinzu kommt das erhöht Haftungsrisiko bei Neteiligung an einer GbR. Denn hier steht grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft im Raum. Dies gilt für die Anleger der Debi Select Classic Fonds GbR und die Anleger der Debi Select Flex Fonds GbR. Diese Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.
Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich ein Schadenersatz in Form der Rückzahlung sämtlicher Einlagen, zzgl. Kosten und Zinsen in Betracht.
Justus rät:
Anleger dier genannten Fonds sollten schell die Verjährung möglicher Ansprüche aus Prospekthaftung und Falschberatung durch einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht prüfen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
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