Anlageberater für Debi Select Beteiligungen zu Schadensersatz verurteilt

Anlageberater für Debi Select Beteiligungen zu Schadensersatz verurteilt:

Debi Select Gruppe (Einführung):

Die Debi-Select-Gruppe umfasst drei einzelne Fondsgesellschaften: den Debi Select classic Fonds GbR, den Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG sowie der Debi Select flex GbR. Diese drei Fondgesellschaften sind unter der Debi Select Verwaltungs GmbH zusammengefasst. Die Debi Select Gruppe betätigt sich im Bereich des Spezial-Factorings. Factoring ist der Verkauf von kurzfristigen Forderungen an eine Factoringgesellschaft.
Die von den Anlageberatern oftmals als absolut sicher angepriesenen Debi-Select-Fonds sind als Altersvorsorge nicht geeignet: Abgesehen von immer wieder auftauchenden beunruhigenden Mitteilungen über die finanzielle Lage der Fonds, wurden die Anleger lange im Unklaren über die Höhe des Fondsvermögens und die tatsächliche Lage der Fonds gelassen.

Debi Select: Haftung des Gesellschafters grundsätzlich unbegrenzt

Anlegern wurde in der Vergangenheit häufig von Anlageberatern und Anlagerberatungsgesellschaften Beteiligungen an den Debi Select Fond mit der Zusage vermittelt, dass die Beteiligung eine absolut sichere Anlageform ohne Verlustrisiken darstellen würde. Nach der BGH Rechtsprechung müssen Anlageberater Anleger über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufklären. Bei einer Beteiligung an einem Debi Select Fond muss vor allem darüber aufgeklärt werden, dass bei einer Beteiligung an einer GbR grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft besteht. Zudem ist die Haftung im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt. Folglich kann eine Beteiligung an einem Debi Select Fond nicht als sichere Anlageform ohne Verlustrisiken dargestellt werden.

Das LG Münster verurteilte aktuell einen Anlageberater, der Beteiligungen an Debi Select Fonds vermittelt und hierzu geraten hatte, zur Zahlung von Schadenersatz.
Es sind eine Vielzahl weiterer Urteile (teilweise nicht rechtskräftig) gegen Berater der Beteiligungen an Debis Select Fonds und zugunsten der falsch beratenen Anleger bekannt.

Justus rät:
Anlegern von Debi Select Beteiligungen sollten vor Verjährung der Ansprüche prüfen zu lassen, ob sie richtig über Risiken aufgeklärt worden sind und Schadenersatzansprüche bestehen und durchsetzbar sind.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Rechtsanwältin
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