Debi Select Fonds: Anleger können Schadensersatz von Anlageberater bei Falschberatung fordern – auch Prospekthaftungsklagen gegen Debi Select denkbar
Debi Select Classic Fonds GbR
Debi Select Flex Fonds GbR
Debi Select Classic Fonds 2 GmbH & Co. KG
Viele Anleger sind verunsichert, weil sie nicht abschätzen können, wie es mit den Debi Select Fonds weitergeht. Seit August 2011 warten sie auf die Ausschüttungen aus den Fonds.
Wer zumindest sein eingezahltes Geld zurück erhalten möchte, kann den Berater, der die Anlage vermittelt hatte, auf Schadensersatz verklagen, wenn der Berater unzureichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt hatte.
Vollhaftungs-Risiko: Anleger haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen
So sind die Anleger der Debi Select Classic Fonds GbR und Debi Select Flex Fonds GbR einem sehr hohen Haftungsrisiko ausgesetzt, da sie grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen in voller Höhe für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaften haften. Über dieses Risiko hätten die Anleger bei der Beratung aufgeklärt werden müssen.
Fehlerhafte Prospekte
Auch Prospekthaftungsklagen gegen Verantwortliche der Debi Select kommen in Betracht. So sollten die Anlegergelder eigentlich für Factoring-Geschäfte verwendet werden, also für den Handel mit Forderungen fremder Unternehmen. Tatsächlich wurden die Anlegergelder unter anderem angeblich in den Bau von Biogasanlagen in Weißrussland investiert.
Sollte ein Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung vorliegen, muss der Berater dem Anleger zum einen das eingezahlte Kapital zurückzahlen. Zum anderen muss der Berater den Anleger im Falle der GbR-Beteiligungen von der Nachhaftung befreien.
JUSTUS Rechtsanwälte rät schnell zu handeln, da eventuelle Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüche der Verjährung unterliegen. Wir prüfen im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung neben den Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Berater und die Debi Select – Verantwortlichen auch die Verjährung Ihrer Ansprüche. Zusätzlich teilen wir Ihnen das Kostenrisiko mit, das bei außergerichtlicher Tätigkeit entsteht, aber auch bei einer eventuellen Klageerhebung vor Gericht.
Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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