Debi Select ist nicht für die Altersvorsorge geeignet
Vielen Anlegern wurden die Beteiligungen an den Debi Select Fonds als sichere Altersvorsorge vermittelt.
Nach Pressemitteilungen soll das Oberlandesgericht Düsseldorf im Rahmen eines Beschlusses vom 28.02.2013 bestätigt haben, dass die Beteiligungen an den Debi Select Fonds für die Altersvorsorge ungeeignet sei. Das OLG habe begründet, dass der betreffende Fonds ein Totalverlustrisiko aufweise und damit nicht als eine zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage eingeordnet werden dürfe.
Das OLG Düsseldorf bestätigt zudem, dass die Empfehlung zum Verkauf bestehender Lebensversicherungen und die anschließenden Empfehlung zum Erwerb einer spekulativen Beteiligung an der Debi Select bereits für sich genommen schadenersatzbegründend sein kann.
Betroffene Anleger, welche durch ihren Anlageberater nicht auf die Risiken hingewiesen wurden, sollten ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Anwalt überprüfen zu lassen. Denn liegt ein Aufklärungsverschulden vor, so ist der Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie gezeichnet.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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