Photovoltaik -Anlagen als Kapitalanlage: CG Crassus Germanum GmbH ist insolvent
CG Crassus Germanum GmbH – vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet
Über das Vermögen der CG Crassus Germanum GmbH wurde am 10.12.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 810 IN 1355/15 C eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/209739-0, Fax: 069/20973929 bestellt worden.
Photovoltaik – Anlagen – unsichere Kapitalanlagen trotz Garantie
Der Vertrieb von Photovoltaikanlagen der CG-Group an Privatanleger warb mit einer garantierten Rendite von über 7 Prozent. Die Laufzeit der Anlage wurde mit 20 Jahren festgeschrieben, wobei die monatlichen Raten durch die Mieteinnahmen gedeckt werden sollten. In der zweiten Jahreshälfte 2015 blieben jedoch die vereinbarten Ausschüttungen aus. Aufgrund der nunmehr eingetretenen Insolvenz stellt sich für Anleger die Frage, welche Auswirkungen auf ihre Anlage bevorstehen. Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Photovoltaikanlagen regelmäßig zusammen mit Darlehen vermittelt wurden, um die Photovoltaikanlage fremd zu finanzieren.
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand erfolgten Erwerb, Vermietung und Verwaltung jeweils durch unterschiedliche Unternehmen der CG-Group. Zudem mehren sich Aussagen, dass teilweise Photovoltaikanlagen verkauft und vermietet wurden, die gar nicht existieren. Insoweit besteht auch hier der Verdacht eines Betrugssystems.
JUSTUS rät:
Anleger der CG-Group/Photovoltaik sollten unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen und ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen.
Vorliegend kommen bereits Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung in Betracht. Daneben ist am Einzelfall zu prüfen, welche Chancen der Schadloshaltung für die Anleger bestehen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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