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Prokon – genussrechte


    1.04.2014 – Prokon Genussrechte
    Insolvenzverfahren über Prokon eröffnet

    Durch Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Itzehoe vom 1. Mai 2014, Az.: 28 IE 1/14, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen Prokon Regenerative Energien GmbH eröffnet.
    Die gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH gerichteten Forderungen bezifferte das Insolvenzgericht mit rund 391 Millionen Euro. Die vorhandenen liquiden Mittel bei Prokon sollen sich hingegen auf einen Betrag in Höhe von lediglich rund 19 Millionen Euro belaufen. Zum Insolvenzverwalter wurde Dietmar Penzlin, Hamburg, bestellt.
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    28.03.2014:
    Prokon- Anlegerpool
    Dept-to-Equity, eine Möglichkeit zur Meidung der Regelinsolvenz
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    22.01.2014:
    Prokon Regenerative Energien hat heute einen Insolvenz­antrag gestellt. 
    Gut 75 000 Anleger haben rund 1,4 Milliarden Euro in Genuss­rechte der Prokon-Tochtergesell­schaft investiert.
    Insolvenzge­richt muss über Antrag entscheiden
    Zum vorläufigen Insolvenz­verwalter hat das Insolvenzge­richt den Hamburger Rechts­anwalt Dietmar Penzlin bestellt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 28 IN 11/14 beim Registerge­richt Pinne­berg.
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    16.01.2014
    Prokon: Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen klagt auf Unterlassung
    und Entwarung für Stromkunden

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht gerichtlich gegen den Windparkfinanzierer Prokon vor.
    » hier weiterlesen

    14.01.2014
    Prokon – was sollen Anleger tun?

    Aktuelle Zahlen Prokon (Stand 14.01.2014)
    Nach aktuellsten Zahlen (Stand 14.01.2014) weist das Unternehmen Porkon 75.257 Inhaber von Genussrechten aus. Das Genussrechtskapital von Prokon beläuft sich auf insgesamt fast 1,4 Milliarden Euro.
    Kündigung oder Halten der Genussrechte?
    Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen von Anlegern sind bislang nur 70 Mio Euro gesichert, also etwa 5 %. Die drohende Insolvenz kann dadurch nicht abgewendet werden. Bleibt die Frage offen, wie Anleger sich nun entscheiden sollen. Wer seine Genussrechte behält, muss hoffen, dass alle oder zumindest viele andere Anleger dies ebenfalls tun. Wer seine Genussrechte kündigt, beschleunigt eventuell die Insolvenz des Unternehmens Prokon.
    Finanzierung Prokons zu 95,5 % aus Anlegergeldern:
    » hier weiterlesen

    11.01.2014

    Drohende Prokon-Insolvenz – die Lage ist ernst
    Der Windkraftkonzern droht seinen Anlegern mit der Insolvenz. Die Gelder vieler Kleinanleger und Sparer sind ernsthaft in Gefahr.
    Die Botschaft des Itzehoer Windkrafterzeugers Prokon hätte deutlicher nicht sein können: Wenn die Anleger weiterhin ihr Geld aus dem Unternehmen abziehen, droht in wenigen Tagen die Insolvenz.

    Die Anlegerschutzfachkanzlei Justus Rechtsanwälte bieten Prokon Anlegern bundesweit eine kostenfreie Erstberatung zu den Möglichkeiten der Schadensminimierung an.
    » hier weiterlesen

    Prokon Unternehmensgruppe:
    Die PROKON Unternehmensgruppe mit Sitz in Itzehoe wurde im Oktober 1995 gegründet, um die Projektierung, Finanzierung, Realisierung sowie die kaufmännische Geschäftsführung und technische Betriebsführung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen durchzuführen.
    Prokon ist seit 18 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Das Unternehmen plant, baut und betreibt Windparks. Derzeit drehen sich laut Firmenangaben 314 Windräder mit 526,2 Megawatt Leistung. Das Unternehmen hat mit dem P3000 ein eigenes Windradmodell entwickelt, das in Serie gehen sollte. Außerdem gehört Prokon eine Ölmühle bei Magdeburg.
    In Sachsen ist das Unternehmen mit einem 150-Millionen-Euro-Kredit an der HIT Holzindustrie Torgau beteiligt. Darüber hinaus hat Prokon gemeinsam mit HIT mehrere tausend Hektar Wald in Rumänien gekauft.

    20.11.2013
    Prokon – ein Schneeballsystem?

    Prokon – neue Postwurfsendung
    Die Prokon Unternehmensgruppe hat aktuell eine Postwurfsendung in Umlauf gebracht, um viele Kleinanleger zu locken. Ab einer Kapitalanlage von 100 € und einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten wird jedem eine Grundverzinsung von 6 Prozent pro Jahr für neue Genussrechte versprochen.
    Verdacht eines Schneeballsystems
    Aufgrund der undurchsichtigen Geschäftspraxis bei Prokon besteht nach Presseberichten der Verdacht, dass mit den Einnahmen neuer Anleger die Ausschüttungen der Anderen finanziert werden. Solange Prokon keinen vollständigen Konzernabschluss veröffentlicht und damit eine Prüfung der Zinszahlungen unterbindet, kann Prokon sich von dem Vorwurf eines Schneeballsystems nicht befreien.
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    PROKON Genussrechte
    Mit den PROKON Genussrechten als angeblich sichere Kapitalanlage können sich Anleger an den Projekte beteiligen. Auch laut Stiftung Warentest 4/2010 ist diese Form von Geldanlage jedoch hochriskant, da Anleger durch den Kauf von Genussrechte einem Unternehmen ein Darlehen geben und dabei bei der PROKON keineswegs Miteigentümer an Windkraftanlagen werden. Anleger erwerben lediglich eine „stille Beteiligung“ ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen.

    24.09.2012
    Prokon-Werbung irreführend und unlauter:
    Auf Initiative der Stiftung Warentest hat jedoch das Landgericht Itzehoe festgelegt, dass Prokon seine Werbung ändern muss, denn die Werbung Prokons sei irreführend und verstoße gegen den lauteren Wettbewerb. Denn in der Werbung würden die vorhandenen Risiken der Anlage nicht erwähnt.
    So ist die Anlage nach Auffassung der Verbraucherzentrale keinesfalls sicher wie eine Anlage bei einer deutschen Bank oder Lebensversicherung, da die Anleihen nicht der Einlagensicherung unterliegen.
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    OLG Schleswig-Holstein: Prokon-Prospekt ist irreführend
    Dies stellte nun das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am 05.09.2012 (Az. & U 14/11)fest und bestätigte so das Urteil des Landesgericht Itzehoe vom 15.03.2011 (Az. 5 O 66/10). Somit darf die Prokon-Unternehmensgruppe nun nicht mehr wie bisher für ihre Genussrechte werben, da eben diese irreführend sei.
    » hier weiterlesen


    19.08.2011
    Prokon: Genussrechte in Erneuerbare Energien
    Die Prokongruppe wirbt massivst für ihre Finanzanlage. Anleger sollen ihr Geld für einen guten Zweck investieren, in Windanlagen und andere Energiequellen, und schließlich noch Gewinne verbuchen zunächst in Form von Zinsen jährlich in Höhe von 6 %.
    In Zeiten des Klimawandels und der Naturkatastrophen sind viele Anleger geneigt, ihr Geld in erneuerbare Energien zu investieren. Dabei soll die Prokonanlage laut ihrer Werbung sicher sein wie eine Lebensversicherung bzw. eine Alternative zu einer Bank bieten.
    » hier weiterlesen

    Prokon- Genussrechte und Haftungsrisiken bei Verlußten und Insolvenz:

    Der Anleger erhält bei einem Investment in die Prokon GmbH & Co. KG ein Genussrecht. Das bedeutet, dass er bei einer möglichen Insolvenz der Prokon GmbH & Co. KG ein nachrangiger Gläubiger ist. Das heißt, Banken und andere Geldgeber werden vorrangig berücksichtigt, so dass im Falle einer Insolvenz mit Geldern für die Anleger nicht zu rechnen ist.
    Wenn keine Gewinne erzielt werden, bleiben entgegen der Garantieerklärung die Zinszahlungen ganz aus.
    Die Anleger können bei Verlusten der Gesellschaft in die Haftung genommen werden. Das Genussrecht nimmt im schlimmsten Fall bis zur Höhe der Einlage an dem Verlust der Gesellschaft teil. Das bedeutet, die Einlage kann bei Verlusten der Gesellschaft vollständig verloren gehen.

    Warnliste Stiftung Warentest
    Diese Gründe führten dazu, dass die Prokon Unternehmensgruppe auf der WARNLISTE der Stiftung Warentest steht.

    Informationsmaterial von Prokon (Stand: 14.01.2014):
    https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Prokon_Anlegerinformation_10_01_2014.pdf
    https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Prokon_Anlegerinformation_12_2013.pdf
    https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/PROKON_GB_2011.pdf
    https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Prokon Informationsblatt_A_B.pdf

    Unser Angebot an Prokon – Anleger:

    • kostenfreie Erstberatung
    • form- und fristgerechte Insolvenzanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren
    • Stellung eines Strafantrages und Durchführung eins Adhäsionsverfahrens

     

    • Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter und Hintermänner
    • Deckungsanfrage bei den Rechtsschutzversicherungen; in der Regel werden Rechtsanwaltskosten der Insolvenzanmeldungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen


    Kostenfreie Erstberatung für Prokon Anleger:
    Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das 
    Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen ihnen keien Gebühren. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

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    JUSTUS Rechtsanwälte,
    Steffan und Kollegen
    Kastanienallee 61
    10119 Berlin

    Telefon 030-440 449 66
    Telefax 030-440 449 56
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

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    Prokon Genussrechte – was sollen Anleger tun?

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    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
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    20:03 31 Jan 19
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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