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hydropower vi und vii der deutschen biofonds ag
Geschädigte Anleger von Hydropower VI und VII der Deutschen Biofonds
Die Umstände der Unternehmensgruppe und die aktuellen Berichte deuten auf ein trügerisches Schneeballsystem hin. Die ursprünglichen Angebote warben mit Investitionen in Nachhaltigkeit und guter Rendite. Die aktuellen Berichte lassen dagegen schlimmes ahnen.
Vorstand der Deutsche Biofonds AG aktuell wohl in Untersuchungshaft
Der Initiator und Vorstand der Deutsche Biofonds AG soll sich nach diversen Berichten in Untersuchungshaft in Nürnberg befinden, wobei die Ermittlungen derzeit wohl nicht zu Hydropower VI und VII laufen. Folge ist jedoch, dass bei der Deutschen Biofonds AG niemand mehr erreichbar ist und auch Informationen von Dr. Demir nicht zu bekommen sind.
Vorsicht vor etwaigen Angeboten der Berater/Vermittler zum gemeinsamen Vorgehen gegen Initiatoren der Deutschen Biofonds AG-Gruppe
Den Berichten ist auch zu entnehmen, dass Berater/Vermittler der Beteiligungen an Hydropower VI und VII nunmehr anbieten, die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln und gemeinsam gegen die Initiatoren der Deutschen Biofonds AG vorzugehen. Ein solches Vorgehen im Rahmen von Sammelklagen oder ähnlichem ist jedoch nicht erfolgversprechend. Denn für die jeweiligen Ansprüche der Anleger kommt es immer auf deren konkreten Einzelfall an. Die Kosten für solche Anlegervereine sollten sich Anleger lieber sparen. Vor allen Dingen dann, wenn sich die Anleger dabei auch noch verpflichten sollen, auf Ansprüche gegen die Berater/Vermittler zu verzichten. Zum einen zeigen solche Angebote das tatsächliche Interesse der Berater/Vermittler, zum anderen würden sich Anleger einen Weg, Schadenersatz zu erhalten, abschneiden, wohlmöglich noch den derzeit einzig ergiebigen.
Geschädigte sollten Ihre Möglichkeiten durch einen spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen. Dazu gehören auch mögliche Schadenersatzansprüche gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater. Diese sind nämlich verpflichtet, die von ihnen angebotenen Anlageprodukte auf ihre Plausibilität zu prüfen, oder zumindest darauf hinzuweisen, dass sie eine solche Prüfung nicht vorgenommen haben.
Hinweise, dass es den Beteiligungsangeboten Hydropower VI und VII an Plausibilität fehlt
Es gibt einige schon 2012 ersichtliche Hinweise und Umstände, welche die Beteiligungsangebote an Hydropower VI und Hydropower VII unplausibel machen:
So ist die Deutsche Biofonds AG erst im Februar 2008 ins Handelsregister eingetragen worden, sie warb jedoch mit einer ungewöhnlich, ja unrealistisch hohen Zahl an durchgeführten Projekten.
Eine der Gründungsgesellschafterinnen von Hydropower VI und VII wurde noch vor Abschluss der Anlegereinwerbung bereits wieder aus dem Handelsregister gelöscht, ohne dass die Anleger darauf hingewiesen wurden.
Die personellen Verflechtungen der beteiligten Gesellschaften und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurde nicht in dem erforderlichen Maße offen gelegt. Die werbewirksam hervorgehobene Investition in eine Wasserkraftanlage in der Türkei sollte tatsächlich nur eine Beteiligung an einer Gesellschaft in der Türkei sein, so dass keine direkten Sachwerte erworben werden sollten. Dies wurde natürlich nicht deutlich gemacht.
Daneben war das prospektierte Finanzierungskonzept eher dubios, denn es waren keine Bankdarlehen vorgesehen. Vielmehr sollten die Gründungsgesellschafter über eine ausländische Gesellschaft Darlehen über fast 20 Millionen Euro stellen. Ob diese Gelder tatsächlich vorhanden waren, erscheint fragwürdig. Denn es ist rätselhaft, wozu dann noch Anlegergelder benötigt worden wären. Hinzu kommt, dass eine der darlehensgebenden Gründungsgesellschafterinnen – wie bereits erwähnt – frühzeitig wieder aus dem Handelsregister gelöscht worden war, also gar nicht mehr existierte.
Nach den Angaben der Deutschen Biogas AG war Hydropower VI das erste Beteiligungsangebot für Kleinanleger. Tatsächliche Informationen, wie Leistungsbilanzen oder gar Handelsregistereinträge, über Hydropower I bis V sind jedoch nirgends zu finden. Dies lässt vermuten, dass es sich eventuell erfundene Projekte handelte.
Solche und noch weitere Ungereimtheiten der Beteiligungsangebote Hydropower VI und Hydropower VII hätten bei einer Plausibilitätsprüfung durch den Anlageberater/-vermittler durchaus auffallen können.
Betroffene Anleger sollten Schadenersatzansprüche gegen die Berater oder Vermittler jetzt prüfen lassen:
Nach der beschriebenen Lage müssen Anleger leider davon ausgehen, dass aus einer Abwicklung oder einem Insolvenzverfahren der Beteiligungsgesellschaften Hydropower VI und Hydropower VII keine Zahlungen mehr zu erwarten sind, ihre geleisteten Einlagen mithin verloren sind. Die aktuellen Berichte und oben geschilderten Hinweise deuten sogar auf betrügerische Absichten der beteiligten Initiatoren.
Betroffene Anleger sollten ihren konkreten Sachverhalt deshalb kurzfristig auf die individuellen Möglichkeiten prüfen lassen. Ein Vorgehen gegen den Berater/Vermittler kann sich lediglich dann als schwierig darstellen, wenn dieser direkt aus der Unternehmensgruppe der Deutschen Biofonds AG kam. So war beispielsweise der Geschäftsführer der zwischenzeitlich aus dem Handelsregister gelöschten Wertekontor GmbH auch Geschäftsführer der Deutsche Biofonds Financial Services GmbH.
JUSTUS rät:
Justus Rechtsanwälte bieten betroffenen Anlegern an, ihre Möglichkeiten im Rahmen einer Erstberatung prüfen zu lassen. Dabei werden die Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten mitgeteilt und ggf. auch eine Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
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