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hydropower vi und vii der deutschen biofonds ag

    Geschädigte Anleger von Hydropower VI und VII der Deutschen Biofonds

     

    Die Umstände der Unternehmensgruppe und die aktuellen Berichte deuten auf ein trügerisches Schneeballsystem hin. Die ursprünglichen Angebote warben mit Investitionen in Nachhaltigkeit und guter Rendite. Die aktuellen Berichte lassen dagegen schlimmes ahnen.

    Vorstand der Deutsche Biofonds AG aktuell wohl  in Untersuchungshaft

    Der Initiator und Vorstand der Deutsche Biofonds AG soll sich nach diversen Berichten in Untersuchungshaft in Nürnberg befinden, wobei die Ermittlungen derzeit wohl nicht zu Hydropower VI und VII laufen. Folge ist jedoch, dass bei der Deutschen Biofonds AG niemand mehr erreichbar ist und auch Informationen von Dr. Demir nicht zu bekommen sind.

    Vorsicht vor etwaigen Angeboten der Berater/Vermittler zum gemeinsamen Vorgehen gegen Initiatoren der Deutschen Biofonds AG-Gruppe

    Den Berichten ist auch zu entnehmen, dass Berater/Vermittler der Beteiligungen an Hydropower VI und VII nunmehr anbieten, die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln und gemeinsam gegen die Initiatoren der Deutschen Biofonds AG vorzugehen. Ein solches Vorgehen im Rahmen von Sammelklagen oder ähnlichem ist jedoch nicht erfolgversprechend. Denn für die jeweiligen Ansprüche der Anleger kommt es immer auf deren konkreten Einzelfall an. Die Kosten für solche Anlegervereine sollten sich Anleger lieber sparen. Vor allen Dingen dann, wenn sich die Anleger dabei auch noch verpflichten sollen, auf Ansprüche gegen die Berater/Vermittler zu verzichten. Zum einen zeigen solche Angebote das tatsächliche Interesse der Berater/Vermittler, zum anderen würden sich Anleger einen Weg, Schadenersatz zu erhalten, abschneiden, wohlmöglich noch den derzeit einzig ergiebigen.

    Geschädigte sollten Ihre Möglichkeiten durch einen spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen. Dazu gehören auch mögliche Schadenersatzansprüche gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater. Diese sind nämlich verpflichtet, die von ihnen angebotenen Anlageprodukte auf ihre Plausibilität zu prüfen, oder zumindest darauf hinzuweisen, dass sie eine solche Prüfung nicht vorgenommen haben.

    Hinweise, dass es den Beteiligungsangeboten Hydropower VI und VII an Plausibilität fehlt

    Es gibt einige schon 2012 ersichtliche Hinweise und Umstände, welche die Beteiligungsangebote an Hydropower VI und Hydropower VII unplausibel machen:

    So ist die Deutsche Biofonds AG erst im Februar 2008 ins Handelsregister eingetragen worden, sie warb jedoch mit einer ungewöhnlich, ja unrealistisch hohen Zahl an durchgeführten Projekten.

    Eine der Gründungsgesellschafterinnen von Hydropower VI und VII wurde noch vor Abschluss der Anlegereinwerbung bereits wieder aus dem Handelsregister gelöscht, ohne dass die Anleger darauf hingewiesen wurden.

    Die personellen Verflechtungen der beteiligten Gesellschaften und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurde nicht in dem erforderlichen Maße offen gelegt. Die werbewirksam hervorgehobene Investition in eine Wasserkraftanlage in der Türkei sollte tatsächlich nur eine Beteiligung an einer Gesellschaft in der Türkei sein, so dass keine direkten Sachwerte erworben werden sollten. Dies wurde natürlich nicht deutlich gemacht.

    Daneben war das prospektierte Finanzierungskonzept eher dubios, denn es waren keine Bankdarlehen vorgesehen. Vielmehr sollten die Gründungsgesellschafter über eine ausländische Gesellschaft Darlehen über fast 20 Millionen Euro stellen. Ob diese Gelder tatsächlich vorhanden waren, erscheint fragwürdig. Denn es ist rätselhaft, wozu dann noch Anlegergelder benötigt worden wären. Hinzu kommt, dass eine der darlehensgebenden Gründungsgesellschafterinnen – wie bereits erwähnt – frühzeitig wieder aus dem Handelsregister gelöscht worden war, also gar nicht mehr existierte.

    Nach den Angaben der Deutschen Biogas AG war Hydropower VI das erste Beteiligungsangebot für Kleinanleger. Tatsächliche Informationen, wie Leistungsbilanzen oder gar Handelsregistereinträge, über Hydropower I bis V sind jedoch nirgends zu finden. Dies lässt vermuten, dass es sich eventuell erfundene Projekte handelte.

    Solche und noch weitere Ungereimtheiten der Beteiligungsangebote Hydropower VI und Hydropower VII hätten bei einer Plausibilitätsprüfung durch den Anlageberater/-vermittler durchaus auffallen können.

     

    Betroffene Anleger sollten Schadenersatzansprüche gegen die Berater oder Vermittler  jetzt prüfen lassen:

     

    Nach der beschriebenen Lage müssen Anleger leider davon ausgehen, dass aus einer Abwicklung oder einem Insolvenzverfahren der Beteiligungsgesellschaften Hydropower VI und Hydropower VII keine Zahlungen mehr zu erwarten sind, ihre geleisteten Einlagen mithin verloren sind. Die aktuellen Berichte und oben geschilderten Hinweise deuten sogar auf betrügerische Absichten der beteiligten Initiatoren.

    Betroffene Anleger sollten ihren konkreten Sachverhalt deshalb kurzfristig auf die individuellen Möglichkeiten prüfen lassen. Ein Vorgehen gegen den Berater/Vermittler kann sich lediglich dann als schwierig darstellen, wenn dieser direkt aus der Unternehmensgruppe der Deutschen Biofonds AG kam. So war beispielsweise der Geschäftsführer der zwischenzeitlich aus dem Handelsregister gelöschten Wertekontor GmbH auch Geschäftsführer der Deutsche Biofonds Financial Services GmbH.

    JUSTUS rät:

    Justus Rechtsanwälte bieten betroffenen Anlegern an, ihre Möglichkeiten im Rahmen einer Erstberatung prüfen zu lassen. Dabei werden die Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten mitgeteilt und ggf. auch eine Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.

     

    Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
    Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
    Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Email: justus@kanzleimitte.de
    Tel.: 030-44044966

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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen... Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.weiterlesen
    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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