Kosten

“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
obwohl die Kosten oft beschwerlich.”

– Wilhelm Busch –

Rechtsanwaltskosten, Gebühren, Kosten

Lassen Sie sich daher vor Mandantierung – Unterschreiben der Vollmachtserklärung – immer genau und lieber schriftlich über die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren und das Kostenrisiko einer Klage aufklären.
Wir sprechen mit Ihnen gern auch über alternative Möglichkeiten wie zum Beispiel:

Prozesskostenfinanzierung:

Sie haben kein Kapital für den Rechtsstreit, scheuen das Prozessrisiko und keine Rechtsschutzversicherung?

Unser Partner iubel. übernimmt das Prozesskostenrisiko.

Dies tatsächlich schnell und einfach, zumindest in unseren Standartfällen.
Mit dem Sofort-Rechtsschutz bietet Ihnen der Hamburger Prozessfinanzierer iubel. an, das Verfahren vorzufinanzieren und das Prozesskostenrisiko (Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) zu übernehmen. Sie zahlen keinen Cent und tragen kein Kostenrisiko. Sprechen Sie uns hierauf an.

Prozesskostenrechner:

Hier können die Kosten einer zivilrechtlichenen Klage, der aussergerichtlichen Beauftragung oder das Prozesskostenrisiko einer Berufung einfach selbst berechnen.

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht verschiedene Gebührentatbestände vor, also z.B. eine Gebühr für das aussergerichtliche Tätigwerden (Geschäftsgebühr), eine Gebühr für die Vertretung in einem Gerichtstermin (Terminsgebühr) oder Abschluss eines Vergleichs (Vergleichsgebühr).

Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich dann nach dem sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert ihres Rechtsstreits. Wollen Sie z.B. eine Forderung enklagen oder werden auf Zahlung verklagt, so ist dieser Betrag ihr Streitwert.

Wie bereche ich den Streitwert?

Die Grundsätze der Streitwertberechnung sind recht komplex. Sie unterscheiden sich nicht nur danach, ob es um eine Geldforderung, einen Gegenstand oder wiederkehrende Leistungen geht. Es existiert eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen und umfangreiche Rechtsprechung zu dem Thema. Manchmal muss auch geschätzt werden.

Berechnung Streitwert oder Gegenstandswert  in Einzelfällen:

  • Für wiederkehrende Leistungen wie Schadensersatzrenten nach § 823 BGB, Unterhaltsforderungen gegen Eltern etc. ist für die Gerichtskosten/Anwaltsgebühren der 5-fache Betrag des einjährigen Bezugs maßgebend, wenn der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen nicht geringer ist (§ 42 Abs. 1 GKG).
  • Werden Mieterhöhungen für Wohnraum geltend gemacht oder geht es um den Bestand eines Mietvertrags über Wohnraum oder die Räumung von Wohnraum ist maximal der Jahresbetrag der Miete der Streitwert (§ 41 Abs. 1 uns Abs. 2 GKG) für die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren.
  • Für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten gilt § 42 Abs. 3 GKG. Die Bekanntgabe des Rechtsmittelstreitwerts im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteil hindert nicht die Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 RVG bzw. des Gebührenstreitwerts nach § 63 GKG. Das erstinstanzliche Gericht muss auf anwaltlichen Antrag tätig werden und die Gegenstandswertfestsetzung vornehmen (LAG Köln, Beschluss v. 12.5.2011, 2 Ta 87/11).
  • In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 GKG).
  • Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ein Streitwert von 5.000 EUR anzunehmen (§ 52 Abs. 2 GKG). Der sog. Unbestimmte Streitwert.
  • Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 GKG).

JUSTUS rät:

Bezahlen Sie Ihren Anwalt gut aber nicht nach Aufwand. Dieser Rat ergibt sich aus der Incentive-Superresponse-Tendenz ( Aureizsensitivität). Sie beschreibt die banale Tatsache, dass Menschen auf Anreize reagieren. Bezahlen Sie nach Aufwand wird der Berater möglichst viel Aufwand generieren.

Wir rechnen in der Regel nach den Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Please follow and like us: