Prozesskostenfinanzierung

Prozesskostenfinanzierung

Bei der Prozesskostenfinanzierung übernimmt ein Dienstleistungsunternehmen die Prozesskosten für privatrechtliche oder auch gewerberechtliche Forderungen.

Voraussetzung für die Prozesskostenfinanzierung sind ein Mindeststreitwert und gute Erfolgsaussichten. Bei den größeren Prozessfinanzierern liegt dieser bei mindestens 50.000 €. Dafür erhält das Unternehmen im Erfolgsfall einen Teil des erzielten Erlöses. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung ist abhängig vom Prozessfinanzierer, dem Umfang des übernommenen Risikos und von der Höhe der erzielten Summe und liegt zwischen 15 und 30 %  des erzielten Betrages.

Führt die Auseinandersetzung endgültig zu keinem positiven Ergebnis, trägt der Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens, d. h. die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des eigenen Anwalts und Zeugen- und Sachverständigenkosten.

Beim Prozessfinanzierer ist von dem beauftragten Rechtsanwalt ein Antrag auf Prozesskostenfinanzierung zu stellen. Der Finanzierer erhält vom Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden Unterlagen und unterzieht diese einer intensiven juristischen Prüfung. Erst wenn diese Beurteilungen positiv ausfallen, d. h. wenn entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, wird der Fall übernommen.

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