Erfolgshonorar für den Widerspruch, Widerruf und Rückabwicklung der Lebensversicherung ohne Rechtsanwaltkosten oder Gerichtskosten, geht das?

Widerspruch und Klage ohne Kostenrisiko?
Diese Frage bekommen wir öfter gestellt und die Frage nach Erfogshonorar oder Prozesskostenfinanzierung ist bei den vergleichsweise hohen Streitwerten auch berechtigt.
Als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht haben wir schon über 500 Widerspruchsbelehrungen geprüft und überwiegend die Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherungen durchgeführt. In der Regel bekommt der Versicherungsnehmer hierdurch erheblich mehr zurück, als der genannte Rückkaufswert bei einer Kündigung. Der Widerspruchsjoker oder Widerruf lohnt sich also.
Allerdings sind in der Regel vorab Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten zu zahlen, soweit keine Rechtsschutzversicherung das Verfahren deckt. Mit unserem Prozesskostenrechner bekommen Sie eine Übersicht der Kosten und des Kosterisikos.
Erfolgshonorar oder Prozesskostenfinanzierung:
Wir prüfen Ihren Vertrag und ihre Widerspruchsbelehrung kostenfrei. Soweit Sie sich vom Vertrag lösen können, bieten wir Ihnen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
In einigen unserer Lebensversicherungsfälle können wir die Auszahlung schnell und aussergerichtlich erreichen. Sie bekommen dann den Betrag abzüglich Erfolgshonorar ausbezahlt. Soweit dies nicht gelingt entstehen ihnen keine Gebühren.
Bei Ablehnung oder Zurückweisung des Widerspruchs durch die Lebensversicherung greifen in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherungen für ein Klageverfahren. Die Anfrage übernehmen wir ebenfalls kostenfrei. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es die Möglichkeit der Prozesssfinanzierung oder Prozesskostenhilfe.
Warung vor Interessengemeinschaften und Maklerpools:
Abzuraten ist von pauschlen Erfolgshonorarvereinbarungen oder gar Verkauf und Abtretung eventueller Ansprüche. Diese werden oft von sog. Maklerpools oder Onlineportalen angeboten. Es ist schon absurd, dass ausgerechnet die Makler, die ihnen die unrentabelen Anlagen unter hohen Provisionen vermittelt haben nun auch am Ausstieg und ggf. Wiederanlage, also dreifach von ihrem Geld abkassieren. Was soll da übrig bleiben?
Vor solchen vermeintlichen Dienstleistern warnt zum Beispiel auch die Verbraucherzentrale Hamburg, die darauf hinweist, dass nach ihren Erkenntnissen Verbraucher, die sich auf solche Dienstleister eingelassen hatten, bis zu 50% dessen verloren haben, was ihnen eigentlich rechtlich zugestanden hätte.
Wir halten ein pauschales Erfolgshonorar von z.B. 50 % in vielen Fällen für unwirksam und sehen einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Sprechen Sie uns hierauf an.
Nutzen Sie z.B. die von Finanztip empfohlenen Fachkanzleien für den Ausstieg aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt oder Fachanwalt kann vor Klage oder Widerspruch einschätzen ob sich das Verfahren bei fondsgebundnen Lebensversicherungen wirklich lohnt oder on Einreden wie Verwirkung oder Rechtsmissbrauch entgegen stehen.
Lesen Sie hier mehr zum Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen
JUSTUS rät:
Soweit Sie den Widerspruch, Widerruf oder Ausstieg aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung planen, aber nicht die Kosten für das Verfahren aufbringen wollen oder können, sprechen Sie uns an. Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichen und vereinbaren im Einzelfall ein Erfolgshonorar mit Ihnen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie und über das Kontaktformular und laden ihre Widerspruchsbelehrung gleich mit hoch.
Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56