Widerspruch Lebensversicherung auf Erfolgshonorar

Erfolgshonorar für den Widerspruch, Widerruf und Rückabwicklung der Lebensversicherung ohne Rechtsanwaltkosten oder Gerichtskosten, geht das?

Erfolgshonorarvereinbarung beim Widerspruch Lebensversicherungen

Widerspruch und Klage ohne Kostenrisiko?

Diese Frage bekommen wir öfter gestellt und die Frage nach Erfogshonorar oder Prozesskostenfinanzierung ist bei den vergleichsweise hohen Streitwerten auch berechtigt.

Als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht haben wir schon über 500 Widerspruchsbelehrungen geprüft und überwiegend die Rückabwicklung von Lebens- oder Rentenversicherungen durchgeführt. In der Regel bekommt der Versicherungsnehmer hierdurch erheblich mehr zurück, als der genannte Rückkaufswert bei einer Kündigung. Der Widerspruchsjoker oder Widerruf lohnt sich also.

Allerdings sind in der Regel vorab Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten zu zahlen, soweit keine Rechtsschutzversicherung das Verfahren deckt. Mit unserem Prozesskostenrechner bekommen Sie eine Übersicht der Kosten und des Kosterisikos.

Erfolgshonorar oder Prozesskostenfinanzierung:

Wir prüfen Ihren Vertrag und ihre Widerspruchsbelehrung kostenfrei. Soweit Sie sich vom Vertrag lösen können, bieten wir Ihnen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

In einigen unserer Lebensversicherungsfälle können wir die Auszahlung schnell und aussergerichtlich erreichen. Sie bekommen dann den Betrag abzüglich Erfolgshonorar ausbezahlt. Soweit dies nicht gelingt entstehen ihnen keine Gebühren.

Bei Ablehnung oder Zurückweisung des Widerspruchs durch die Lebensversicherung greifen in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherungen für ein Klageverfahren. Die Anfrage übernehmen wir ebenfalls kostenfrei. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es die Möglichkeit der Prozesssfinanzierung oder Prozesskostenhilfe.

Warung vor Interessengemeinschaften und Maklerpools:

Abzuraten ist von pauschlen Erfolgshonorarvereinbarungen oder gar Verkauf und Abtretung eventueller Ansprüche. Diese werden oft von sog. Maklerpools oder Onlineportalen angeboten. Es ist schon absurd, dass ausgerechnet die Makler, die ihnen die unrentabelen Anlagen unter hohen Provisionen vermittelt haben nun auch am Ausstieg und ggf. Wiederanlage, also dreifach von ihrem Geld abkassieren. Was soll da übrig bleiben?

Vor solchen vermeintlichen Dienstleistern warnt zum Beispiel auch die Verbraucherzentrale Hamburg, die darauf hinweist, dass nach ihren Erkenntnissen Verbraucher, die sich auf solche Dienstleister eingelassen hatten, bis zu 50% dessen verloren haben, was ihnen eigentlich rechtlich zugestanden hätte.

Wir halten ein pauschales Erfolgshonorar von z.B. 50 % in vielen Fällen für unwirksam und sehen einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Sprechen Sie uns hierauf an.

Nutzen Sie z.B. die von Finanztip empfohlenen Fachkanzleien für den Ausstieg aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt oder Fachanwalt kann vor Klage oder Widerspruch einschätzen ob sich das Verfahren bei fondsgebundnen Lebensversicherungen wirklich lohnt oder on Einreden wie Verwirkung oder Rechtsmissbrauch entgegen stehen.

Lesen Sie hier mehr zum Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen

JUSTUS rät:

Soweit Sie den Widerspruch, Widerruf oder Ausstieg aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung planen, aber nicht die Kosten für das Verfahren aufbringen wollen oder können, sprechen Sie uns an. Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichen und vereinbaren im Einzelfall ein Erfolgshonorar mit Ihnen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie und über das Kontaktformular und laden ihre Widerspruchsbelehrung gleich mit hoch.

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56

 

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LEBENSVERSICHERUNGEN - WIDERRUF52
Lebensversicherungen, Widerruf und Widerspruch


Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung

JUSTUS Rechtsanwälte wird von Finanztip als eine der führenden Fachkanzleien in Deutschland empfohlen.

Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf und haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt. Inzwischen haben wir weit über 500 Widerrufsbelehrungen geprüft.

Zur kostenfreien Widerrufsprüfung


Auf widerruf-kündigung.de finden Sie mehr zum Widerruf und Kündigung ihrer Versicherung

Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung


Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. 
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das 
Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Michael Kraft
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte
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