Eintrittspflicht der Rechtsschutz bei nachvertraglichem Abschluss?
Dies ist eine häufige Frage unserer Mandanten:
Muss meine Rechtsschutzversicherung den Widerspruch/ Widerruf auch zahlen, wenn ich die Rechtsschutzversicherung erst zeitlich nach der Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen habe?
Antwort: Ja, wenn zum Zeitpunkt der Ablehnung des Widerspruchs Rechtsschutzdeckung bestand. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs tritt der Deckungsfall der Rechtsschutzversicherung (erst) mit Ablehnung des Widerspruchs ein.
Gibt es weitere Gründe, weshalb die Rechtsschutz nicht zahlen muss?
Jein! Es ist immer darauf zu achten, ob der Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung den Fall auch umfasst. Ein bloßer Verkehrsrechtsschutz genügt zum Beispiel nicht. Wenn Sie eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, darf es sich nicht um eine Versicherung, die mit Ihrer Selbstständigkeit zu tun hat, handeln. Weiterhin muss eine mögliche Wartezeit berücksichtigt werden. In vielen Police findet sich eine Wartezeit von 2 – 3 Monaten nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass der Widerspruch erst nach Ablauf dieser Wartezeit erklärt werden darf, andernfalls tritt die Rechtsschutzversicherung nicht ein.
Kann ich dann heute noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen und den Widerruf/ Widerspruch demnächst auf Kosten der Rechtsschutzversicherung durchführen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist aber darauf zu achten, dass das Risiko nicht im Rechtsschutzversicherungsvertrag ausgesclossen ist. Dies dürfte in der Regel bei einer Privatrechtsschutzversicherung in der Regel nicht der Fall sein.
Ferner ist auf die sogenannten Wartezeit zu achten. Denn Fälle, welche binnen 3 Monaten nach Versicherungsvertragsschluss eintreten, sind danach grundsätzlich ausgeschlossen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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