Ombudsmann
Der Versicherungs-Ombudsmann e. V. ist eine Schlichtungsstelle, die sich für Versicherungskunden kostenlos einsetzt, um Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer auszuräumen.
Doch nicht alle in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherer sind Mitglied im Verein des Ombudsmannes.
Wenn Sie als Rechtsschutzversicherungs-Kunde Anlass zur Beschwerde haben, dann kann der Ombudsmann Ihrem Anliegen nachgehen, sofern Ihr Versicherer dort Mitglied ist. Die Gründe dafür, dass einzelne Rechtsschutz-Anbieter nicht dazugehören oder Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, mögen vielfältig sein. Am wahrscheinlichsten jedoch ist die schlechte Schadenentwicklung.
Der Ombudsmann kann bis zu einer Höhe von € 5.000,00 eine verbindliche Entscheidung aussprechen, die der Versicherer akzeptieren muss.
Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Ombudsmann auch bei Schwierigkeiten mit dem Vermittler tätig werden. Möglich wurde das durch die so genannte Vermittlerrichtlinie der Europäischen Union, die im Mai 2007 in Kraft getreten ist und in der sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet haben, eine Einrichtung zu schaffen, die dem Verbraucher Gelegenheit gibt, eine Beschwerde gegen Versicherungsvermittler zu führen.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Telefon: +49 (0)18 04-22 44 24
Telefax: +49 (0)18 04-22 44 25
E-Mail: beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de