Ombudsmann für Rechtsschutzversicherungen

Ombudsmann

Der Versicherungs-Ombudsmann e. V. ist eine Schlichtungsstelle, die sich für Versicherungskunden kostenlos einsetzt, um Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer auszuräumen.

Doch nicht alle in Deutschland tätigen Rechtsschutzversicherer sind Mitglied im Verein des Ombudsmannes.

Wenn Sie als Rechtsschutzversicherungs-Kunde Anlass zur Beschwerde haben, dann kann der Ombudsmann Ihrem Anliegen nachgehen, sofern Ihr Versicherer dort Mitglied ist. Die Gründe dafür, dass einzelne Rechtsschutz-Anbieter nicht dazugehören oder Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, mögen vielfältig sein. Am wahrscheinlichsten jedoch ist die schlechte Schadenentwicklung.

Der Ombudsmann kann bis zu einer Höhe von € 5.000,00 eine verbindliche Entscheidung aussprechen, die der Versicherer akzeptieren muss.

Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Ombudsmann auch bei Schwierigkeiten mit dem Vermittler tätig werden. Möglich wurde das durch die so genannte Vermittlerrichtlinie der Europäischen Union, die im Mai 2007 in Kraft getreten ist und in der sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet haben, eine Einrichtung zu schaffen, die dem Verbraucher Gelegenheit gibt, eine Beschwerde gegen Versicherungsvermittler zu führen.

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin

Telefon: +49 (0)18 04-22 44 24
Telefax: +49 (0)18 04-22 44 25

E-Mail: beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de

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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
  • Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung versichert gegen Schadensersatzforderungen, die auf Grund von (auch grob) fahrlässigem Verhalten anfallen.
Die BU-Versicherung garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, sollte man nicht mehr in der Lage sein, am Erwerbsleben teilzunehmen.
  • Unfallversicherung und Invalidität
  • Hausratversicherung
Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch und ersetzt auch die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten.
  • KFZ-Versicherungen
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teil- und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
  • Sozialversicherungen
Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu eienr Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
Ihre Ansprechpartner im Versicherungsrecht sind: Rechtsanwältin Grit Rahn Rechtsanwalt Knud J. Steffan