Der Bundesgerichtshof hat zwei Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, derer sich Rechtsschutzversicherungen gerne bedienen, wenn es um den Kauf von Wertpapieren geht. Vor allem für Geschädigte der Lehman-Pleite sind das gute Nachrichten.
Von dem Urteil sind neben zahlreichen Anlegern auch Geschädigte der Lehman-Pleite betroffen (Az. IV ZR 84/12).
Ausschlussklauseln für Zertifikatekauf unwirksam:
Die sogenannten Effektenklauseln zahlreicher Rechtsschutzversicherungen sind zu unklar formuliert und damit unwirksam. Der Kunde könne kaum verstehen, was genau im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Aktien oder Fonds überhaupt versichert sei und was nicht, hieß es.
Zahlreiche Versicherer dürfen diese Klauseln jetzt nicht mehr verwenden, sondern müssen neue Formulierungen finden. 2009 hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anderslautende Musterklauseln aufgelegt, die nach Angaben des Verbandes bisher nicht alle Unternehmen übernommen haben.
Rechtsschutzversicherer mussten Deckungsschutz geben:
Der BGH gab mit seinem Urteil der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) mit ihrer Klage gegen zwei Rechtschutzversicherungen recht. Die Klauseln sahen keinen Deckungsschutz für Klagen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von „Effekten“, also Aktien, Anleihen oder anderen Kapitalanlagen wie Immobilienfonds vor.
Zahlreiche Anleger, deren Lehman-Zertifikate im Zuge der Pleite der US-Bank Lehman Brothers wertlos geworden waren, hatten nach Angaben des BGH mit Hinweis auf diese Klauseln keinen Rechtsschutz bekommen.
Justus rät:
Anleger, die trotz rechtswidriger Deckungsablehnung geklagt haben, sollten prüfen lassen, ob sie zumindest nachträglich die Kosten des Rechtsstreits von der Rechtsschutzversicherung verlangen können.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin