Das Prozesskostenrisiko
ist das Kostenrisiko beim Führen eines Prozesses wie z.B. eines Klageverfahrens. Hierbei unterscheidet man zwischen den Gerichtskosten und den Rechtsanwaltskosten.
Gerichtskosten:
Die Gerichtskosten erhebt das Gericht für die Bearbeitung des Verfahrens und diese werden als Gerichtskostenvorschuss nach Klageerhebung von der Klagepartei angefordert. Achtung: Bitte zahlen Sie diesen Gerichtskostenvorschuss immer unverzüglich ein, da ansonsten die Klage nicht zugestellt wird. Dies kann zur Verjährung und dem Untergang der Ansprüche führen!
Die Höhe der Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Bei einem Vergliech, Anerkenntnis oder der Klagerücknahme erhalten Sie 2/3 der gezahlten Gerichtskosten zurück erstattet.
Rechtsanwaltskosten
Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Lesen Sie mehr dazu HIER
Das Prozesskostenrisiko berechnet sich daher so:
Im Unterliegensfall tragen Sie in der ersten Instanz die Kosten des Rechtsstreits. Dies sind die Gerichtskosten sowie die Rechtsanwaltskosten des Gegners und die eigenen Rechtsanwaltskosten (Prozesskostenrisiko).
Bei einem Vergleich oder einer nur teilweisen Verurteilung tragen Sie die Kosten des Rechtsstreits in Höhe der Quote des Unterliegens oder Obsiegens.
Wird ihrer Klage stattgegeben und der Beklagte voll verurteilt erhalten Sie sämtliche Prozesskosten von dem Gegner erstattet.


Interne Suche: 
