SEB ASSET MANAGEMENT S.A.: Einführung
Der Immobilienfonds SEB Asset Management S.A. mit Sitz in Luxemburg erbrachte unterschiedlichste Finanzinstrumente, darunter Aktien, festverzinsliche Anlagen, Alternative Investments und Private Equity. Die Fonds der SEB wurden in 20 Ländern weltweit vertrieben und bis zur Schließung im 2012 war SEB Asset Management eine der Top 50 Fondsanbieter in Europa. Mit mehr als 150 Jahre Erfahrung bot SEB Optimix Substanz Institutionen, Lebensversicherungsgesellschaften und Privatkunden ein breites Spektrum an Fondslösungen.
NEUES BGH-URTEIL ÜBER ANLAGEBERATUNG bringt gute Aussichten für Schadenersatz wegen Falschberatung
Der Dachfonds der SEB wurde zu Beginn des Jahres 2012 geschlossen und am Jahresende aufgelöst. Da die Krise der offenen Immobilienfonds zu einer Welle von Fondsschließungen führte, mussten sich verschiedene Gerichte mit den Klagen von Anlegern befassen, die von einer Rücknahmeaussetzung überrascht wurden. Ein immer wiederkehrender Streitpunkt solcher Anlegerprozesse ist die Frage, ob die Anleger bereits in der Anlageberatung über das Risiko einer Schließung informiert wurden bzw. ob ein entsprechender Hinweis erforderlich gewesen wäre.
Diese Streitfrage wurde im April 2014 vom Bundesgerichtshof entschieden. Das neueste BGH-Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) vom 29.04.2014 stellt fest: „Bankberatern mussten Anleger darauf hinweisen, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann. Dass ein solcher Hinweis auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers erfolgen musste, begründet das Gerichts damit, dass die Schließung eines offenen (Immobilen-)Fonds eine Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft sei.“
Justus rät:
Anleger der SEB sollten allerdings nicht länger abwarten, da bei Eintreten der Verjährung Ansprüche gegen die Anlageberater nicht mehr geltend gemacht werden können. Durch die Überprüfung der Anlagerberatung und des Anlegervertrages wird geprüft, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin