Traurige Gewissheit – SEB Immoinvest wird abgewickelt
Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest war nunmehr seit zwei Jahren eingefroren und kriselte so, wie viele andere offene Immobilienfonds auch, nun schon seit einiger Zeit vor sich hin.
Zuletzt wurde dem Fonds ein Volumen von ca. 6 Mrd. Euro beigemessen, das aus den Investitionen von ca. 350.000 Anlegern besteht. Am 7. Mai wagte man eine eintägige Wiedereröffnung des Fonds und schon innerhalb dieses kurzen Zeitraums war eine unausweichliche Abwicklung nicht mehr abzuerkennen.
Verkaufswünsche der Anleger überstiegen Liquidität:
Zwar konnte die SEB die liquiden Mittel des Immoinvest durch Immobilienverkäufe in letzter Zeit um 30 % aufstocken, dies genügte jedoch nicht um die Verkaufswünsche der Anleger zu befriedigen. Diese waren zu sehr verunsichert, um weiterhin involviert zu bleiben, so dass auch ein zuvor versuchter Interessenausgleich durch das SEB Asset Management zum Scheitern verurteilt war.
Was sollen die Anleger tun?
Da es mit dem SEB Immoinvest nunmehr ein Schwergewicht der offenen Immobilienfonds erwischt hat, fragen sich jetzt viele Anleger, wie sie sich unter diesen Umständen verhalten sollen. Genau genommen, bestehen für Betroffene drei Möglichkeiten: Sie können das Abwicklungsverfahren abwarten, ihre Anteile an der Börse verkaufen und/oder Ansprüche auf Schadensersatz durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt geltend machen.
Von dem Abwicklungsverfahren ist anzunehmen, dass es in Abstimmung mit der BaFin und mit Rücksicht auf die Gleichbehandlung aller Anleger bis zum 30. April 2017 andauern wird. Der Fonds ist in 132 Immobilien investiert, die anhand der Abwicklung stückweise verkauft werden sollen, so dass deren Erlös an die Investoren ausbezahlt werden kann. Eine erste Teilauszahlung stehe laut Berichten bereits im Juni 2012 an und soll etwa 20 % des gesamten Fondsvermögens ausmachen. Im Anschluss daran sind laut SEB Asset Management halbjährliche Ausschüttungen geplant. Ob die Anleger so ihr investiertes Vermögen komplett wiedererhalten werden, bleibt jedoch fraglich, da dies von den künftigen Entwicklungen des SEB Immoinvest abhängt. Nach der Abwertung müssen Anleger allerdings in jedem Fall mit Verlusten rechnen.
Möglicherweise besteht Anspruch auf Schadenersatz:
Um einen Schaden möglichst gering zu halten oder ganz und gar auszuschließen, sollten Anleger zunächst prüfen, ob ihnen Ansprüche gegen Dritte zustehen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn dem Anleger die Risiken des Anlageprodukts nicht realistisch offengelegt worden wären, wie es bei Verlustrisiken oder bezüglich einer möglichen Schließung des Fonds vonnöten gewesen wäre. Sollte die Beratung durch einen Mitarbeiter der Bank durchgeführt worden sein, hätte zusätzlich auf versteckte Provisionen (Kick-Backs) hingewiesen werden müssen.
Sollten Anteile des Fonds bereits wieder verkauft worden sein, so ergeben sich etwaige Schadenersatzansprüche aus der Differenz zwischen dem Einstandspreis und Veräußerungserlös. Sofern der Anleger die Anteile jedoch noch selbst hält, so ist eine Rückabwicklung der Transaktion zu fordern, die die Erstattung der Erwerbskosten im Gegenzug für die Rückübereignung der Anteile an die Fondsgesellschaft beinhaltet. In jedem Fall kann der Anleger jedoch einen möglicherweise entgangenen Gewinn zusätzlich geltend machen.
Justus rät: Verjährung beachten
Nicht zu vergessen bleiben hierbei aber die gebräuchlichen Verjährungsfristen, da diese unter speziellen Umständen schon drei Jahre, spätestens aber 10 Jahre nach Erwerb der Fondsanteile ablaufen.
Anleger, die sich falsch beraten fühlen und sich unsicher sind, welche Ansprüche sie noch geltend machen können, sollten sich unbedingt an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin


