SEB Optimix Substanz geschlossen:
Nachdem die Kapitalanlagengesellschaft SEB Asset Management S.A. mit Wirkung zum 11.12.2012 bereits die endgültige Schließung des Fonds „SEB Optimix Ertrag“ beschlossen hatte, soll nun auch der Fonds „SEB Optimix Substanz“ geschlossen worden sein.
Das Fondsvermögen soll mit einer Frist von 5 Jahren aufgelöst und periodisch ausgezahlt werden. Da der Liquidationsprozess des „SEB Optimix Substanz“ von der Liquidierung der Zielfonds abhängt, könnten hier gegebenenfalls weitere Verzögerungen eintreten. Nach einer Mitteilung der Gesellschaft wurden am 21.12.2012 wohl noch ein Teil des Fondsvolumens an die Anleger ausgezahlt. Dennoch werden Anleger möglicherweise hohe Verluste erleiden.
NEUES BGH-URTEIL bringt gute Aussichten für Schadenersatz wegen Falschberatung (SEB)
Der Dachfonds der SEB wurde zu Beginn des Jahres 2012 geschlossen und am Jahresende aufgelöst. Da die Krise der offenen Immobilienfonds zu einer Welle von Fondsschließungen führte, mussten sich verschiedene Gerichte mit den Klagen von Anlegern befassen, die von einer Rücknahmeaussetzung überrascht wurden. Ein immer wiederkehrender Streitpunkt solcher Anlegerprozesse ist die Frage, ob die Anleger bereits in der Anlageberatung über das Risiko einer Schließung informiert wurden bzw. ob ein entsprechender Hinweis erforderlich gewesen wäre.
Diese Streitfrage wurde im April 2014 vom Bundesgerichtshof entschieden. Das neueste BGH-Urteil (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) vom 29.04.2014 stellt fest: „Bankberatern mussten Anleger darauf hinweisen, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann. Dass ein solcher Hinweis auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers erfolgen musste, begründet das Gerichts damit, dass die Schließung eines offenen (Immobilen-)Fonds eine Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft sei.“
Justus rät:
Anleger der SEB Optimix Ertrag und SEB Optimix Substanz sollten allerdings nicht länger abwarten, da bei Eintreten der Verjährung Ansprüche gegen die Anlageberater nicht mehr geltend gemacht werden können. Durch die Überprüfung der Anlagerberatung und des Anlegervertrages wird geprüft, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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