Santander Vermögensverwaltungsfonds: Aufklärungsrisiko zur Schließung bei offenen Immobilienfonds
Die neuesten BGH-Urteile (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) vom 29.04.2014 stellen fest, dass Berater in Anlagegesprächen ungefragt über das Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds unterrichten müssen, ansonsten kann dies Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung für die Anleger begründen.
Die gesetzliche Möglichkeit, dass der Fonds geschlossen und die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann, begründet eine Ausnahme zum Grundprinzip, dass die Anteile an offenen Immobilienfonds jederzeit zurückgegeben werden können.
Folgen für Anleger von Dachfonds – Santander Vermögensverwaltungsfonds
Zwar haben sich die Urteile konkret mit offenen Immobilienfonds beteiligt, jedoch gilt auch bei Dachfonds wie dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotek Substanz P vergleichbare Regelungen zur Aussetzung der Anteilsrücknahme sowie das Prinzip, dass grundsätzlich Anteile jederzeit zurückgegeben werden können.
In Anbetracht dieser anlegerfreundlichen Urteile des BGH stellt sich die Frage, ob sich Anleger bei Santander Dachfonds ebenfalls auf diese berufen können. Dies hängt hier vom konkreten Sachverhalt des Anlegers ab, da sich die Ansprüche aus den Anlageberatungsgesprächen ergeben. Beim Vorliegen eines solchen fehlerhaften Gespräches können sich Anleger auf Schadensersatzgegenüber der beratenden Bank berufen.
Dies könnte im Falle des Santander-Fonds schon dadurch gegeben sein, dass der Fonds nicht den Erwartungen der Anleger entspricht oder nicht über die Möglichkeit der Rücknahme-Aussetzung informiert wurde, sodass die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals gerade nicht gegeben ist.
Justus rät:
Lassen sie sich jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, um die Chancen auf Schadensersatz aus fehlerhafter Beratung prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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