Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance: Schadensersatz fordern?
Der Fonds
Der in der Abwicklung befindliche Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance investierte als Mischfonds in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile einschließlich Immobilien-Sondervermögen, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Zum 22.07.2013 wurde aufgrund anhaltender Schwierigkeiten der Fonds geschlossen. Ein Neuerwerb von Anteilen am Fonds war ab diesen Zeitpunkt aus rechtlichen Gründen nicht mehr zulässig. Anleger die infolge der Abwicklung mit Verlusten rechnen müssen, sind aber nicht chancenlos.
Justus rät:
Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance müssen das Ende der Abwicklungsphase nicht tatenlos abwarten. Es besteht durchaus die Möglichkeit Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Es ist daher ratsam die Beteiligung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.
So kommen Ansprüche wegen einer fehlerhaften Anlagenberatung in Betracht, soweit Anleger nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Insbesondere müssen Anleger offener Immobilienfonds ungefragt über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden (so auch der BGH, Urteil vom 29.04.2014, Az. XI ZR 130/13), da im Falle der Aussetzung der Anteilsrücknahme der Zugriff der Anleger beschränkt ist.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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