Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) – Aussetzung der Anteilrücknahme
Nachdem der Immobiliendachfonds Premium Managment Immobilien Analge und DJE Real Estate P die Rücknahme ausgesetzt und dann die Liquidation des Fonds beschlossen haben trifft es nun auch den nächsten Immobilienfonds. Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) hat die Aussetzung der Rücknahme der Anteile erklärt.
Die Anleger kommen nicht mehr an ihr Geld!
Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P [SEB Kapitalprotekt] wurde im Jahr 2008 von SEB aufgelegt und wird von der SEB Investment GmbH verwaltet. Der Fonds investiert schwerpunktmäßig in andere offene Immobilienfonds. Hierunter fallen u.a. die offenen Immobilienfonds AXA Immoselect, KanAm Grundinvest, CS Euroreal und SEB Immoinvest. Die Gemeinsamkeit dieser Fonds besteht darin, dass bei diesen selbst die Anteilrücknahme ausgesetzt ist oder sie sich, wie der AXA Immoselect, in Liquidation befinden.
Erstaunlich ist, dass unter diesen Umständen SEB immer noch mit der Sicherheit der Anlage wirbt. So heißt es im Profil des Fonds wörtlich:
„Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt eignet sich für sicherheitsorientierte Investoren, die neben einer stetigen und schwankungsarmen Wertentwicklung einen positiven Kaufkraftzuwachs (nach Abzug von Steuern, Gebühren und Inflation) erzielen möchten. Aufgrund des hohen steuerfreien Anteils der Erträge profitieren Kunden mit hohen Steuersätzen überproportional.“
Den Anlegern wurde der Fonds vielfach als sichere Kapitalanlage verkauft. Auf etwaige Risiken, wie sie sich beispielsweise aktuell realisieren, wurde nicht hingewiesen.
Folgende Punkte hätten bei einer Beratung beachtet werden müssen:
• das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen
• Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen
• das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds
• Provisionen der Berater und Vermittler
• Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht
Anleger die nicht über diese aufgeklärt worden sind, sollten jetzt handeln.
Wir prüfen für Sie, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche durchsetzen können.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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