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Neuregelungen zu offenen immobilienfonds bald in kraft
Neuregelungen zu offenen Immobilienfonds geplant:
Am 16. Mai 2013 hat der Bundestag das neue Kapitalanlagengesetz beschlossen, welches zum 22. Juli 2013 in Kraft treten wird.
Offene Immobilienfonds sollen von nun an anlegerfreundlicher werden. Zum Schutz von Privatanlegern bestehen nun detaillierte Informationspflichten und produktbezogenen Beschränkungen. Erlaubt sind nur noch Investitionen in Sachwerte oder nicht-börsenorientierte Unternehmen. Ausländische Vermögenswerte dürfen einen nur maximal 30 % des Fondsvermögens betragen. Außerdem sollen Anleger ihre Anteile künftig mindestens zwei Jahre halten. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Investoren ihr Geld nicht mehr kurzfristig abziehen und solche Fonds nicht mehr als “Tagesgeldkonten” verwenden können – ein Mechanismus, der im Herbst 2008 viele offene Immobilienfonds zum Kippen brachte. Wie die Branche auf die Neuregelungen reagieren wird, bleibt abzuwarten. Eines steht zumindest fest: Privatanleger profitieren vom neuen Kapitalanlagengesetz.