Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) setzt Anteilsrücknahme aus
Der Immobiliendachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (früher SEB Kapitalprotekt), WKN: SEB1AA, ISIN: DE000SEB1AA9, investierte überwiegend in offene Immobilienfonds. Dabei hielt bzw. hält der Fonds zu über 50 Prozent der Anlagesumme Anteile an bereits ausgesetzten Fonds, wie dem SEB Immoinvest P (ISIN: DE0009802306), dem KanAm grundinvest Fonds (ISIN: DE0006791809), dem AXA Immoselect (ISIN: DE0009846451) und dem CS EUROREAL (ISIN: DE0009805002).
Kündigung zum 30.06.2017 und endgültige Aussetzung der Anteilsrücknahme
Mit Schreiben vom 05.12.2013 hat die SEB Investment GmbH in ihrer Eigenschaft als Kapitalanlagegesellschaft des Sondervermögens unwiderruflich die Verwaltung des Sondervermögens Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P mit Wirkung zum 30. Juni 2017 gekündigt. Dabei hat die Gesellschaft zugleich die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des Fonds endgültig ausgesetzt.
Seither hat die Gesellschaft am
18. Juli 2014 31,59 € pro Anteil,
29. Januar 2015 69,21 € pro Anteil,
14. Juli 2015 53,15 € pro Anteil
ausgeschüttet.
Schadensersatz wegen fehlerhafter bzw. unzureichender Aufklärung
Anleger die die Verluste im Rahmen der Abwicklung nicht hinnehmen oder die evt. weitere Ausschüttungen nicht länger abwarten wollen, sollten ihre Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
Beim Kapitalprotekt P sieht die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte bereits mehrere Ansatzpunkte für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese sind natürlich abhängig vom Einzelfall, insbesondere von der Beratung, zu begutachten. So kommen Schadensersatzansprüche schon dann in Betracht, wenn Anleger nicht über das Schließungsrisiko aufgeklärt wurden und eine jederzeitige Verfügbarkeit des Kapitals vom Anleger gefordert oder eine entsprechende Zusage des Beraters gemacht wurde. Auch wurden die Anleger zumeist nicht darüber aufgeklärt, dass bei einigen Zielfonds bereits die Anteilsrücknahme vorübergehend ausgesetzt wurde.
Weiterhin kommen auch beim Kapitalprotekt P auch Ansprüche wegen fehlender Aufklärung über Rückvergütungen (Kickbacks) und einer fehlenden bzw. verspäteten Prospektübergabe in Betracht. Der Gang zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann sich also durchaus lohnen.
Justus rät:
Machen Sie jetzt und vor dem 31.12.2015 Schadenersatzansprüche geltend. Aufgrund der Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Aufklärung über das Aussetzungs- und Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds sind die Aussichten einer erfolgreichen Klage durchaus gut, soweit der Berater hierüber nicht aufgeklärt hat.
Zu beachten ist aber immer die 10 jährige absolute und die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist.
In vielen Fällen dürfte daher Ende 2015 die Verjährung der Schadenersatzansprüche eintreten. Warten Sie daher nicht bis zum lezten Tag.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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