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Kanam grundinvest: endgültiges aus – auflösung statt wiedereröffnung –
KanAm Grundinvest: endgültiges Aus – Auflösung statt Wiedereröffnung – Anleger sollten sich beraten lassen und jetzt handeln
Bis zuletzt war unklar, ob der ursprünglich offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest und zwischenzeitlich geschlossene Fonds wieder geöffnet oder endgültig abgewickelt würde. Nun wurde das endgültige Ende des KanAm Grundinvest (WKN 679180) bekannt gegeben. Die Immobilien aus dem auf 4 Milliarden Euro geschätzten Fondsvermögen werden verkauft. Die Auszahlung der Erlöse aus dem Verkauf der 51 Objekte kann sich jedoch über Jahre hinziehen. Betroffen sind circa 100.000 Anleger, von denen sich viele bald entscheiden müssen, ob sie sich mit einer vermutlich wesentlich geringeren Auszahlung ihrer Einlagen zufrieden geben, oder Schadensersatz einfordern, weil sie von den Verkäufern des Anlageproduktes falsch beraten wurden. So hätten die Anleger zum Beispiel von den Verkäufern darüber aufgeklärt werden müssen, dass auch offene Immobilienfonds unter bestimmten Umständen geschlossen werden. Fehlte ein dahingehender Hinweis im Beratungsgespräch, können die Kunden von den Banken oder sonstigen Vertriebsorganisationen Schadensersatz fordern.
Haben SEB ImmoInvest und CS Euroreal und weitere offenen Immobilienfonds das gleiche Schicksal?
Vor fast zwei Jahren geschlossen wurden auch die beiden ebenfalls ursprünglich offenen Immobilienfonds CS Euroreal (Credit Suisse) und SEB ImmoInvest (SEB-Bank). Über die Wiedereröffnung wird spätestens im Mai 2012 eine Entscheidung getroffen. Die Schließung des KanAm Grundinvest wirft allerdings einen Schatten voraus und lässt die Liquidation auch des CS Euroreal und des SEB ImmoInvest befürchten.
Geltendmachung von Schadensersatz oder Auszahlung abwarten: viele Anleger müssen sich jetzt entscheiden
Bei Beratungsfehlern können Anleger Schadensersatz geltend machen. Dabei kann erwartet werden, dass die Anleger mehr Geld über die Geltendmachung von Schadensersatz zurück erhalten, als über die Auszahlung der Erlöse aus den Verkäufen der KanAm-Immobilien. Es ist nicht davon auszugehen, dass der KanAm-Fonds die eingezahlten Anlegergelder in Höhe von circa 6 Milliarden Euro durch den Verkauf der Fondsimmobilien wieder einbringt.
Wir prüfen für Sie, ob Ihr Berater, der Ihnen den KanAm-Fonds verkauft hat, ordnungsgemäß über Risiken aufgeklärt hat. Teilweise wurde der KanAm-Fonds fälschlicherweise als sichere Anlage empfohlen. Bei Käufern, die die Fondsanlage ab Anfang 2006 erworben haben, hätte der Berater auch darüber aufklären müssen, dass bereits Anfang 2006 eine Anteilsrücknahme durch den KanAm Grundinvest-Fonds ausgesetzt wurde. Spätestens ab dem Jahr 2006 hätte der Berater also auch darüber aufklären müssen, dass offene Immobilienfonds unter bestimmten Umständen geschlossen werden können.
Für alle Käufer gilt: auch über Provisionen – bzw. Kick-Back-Zahlungen – hätte der Berater Sie aufklären müssen, die er bzw. die Banken/ Volksbanken/ Sparkassen oder Vertriebsgesellschaften (bei mehr als 15 % Provisionen) für den Verkauf des Anlageproduktes erhalten haben.
JUSTUS rät:
Anleger sollten nicht abwarten, bis Sie ihr Geld ausbezahlt erhalten. Sollte der KanAm Grundinvest tatsächlich erst in fünf Jahren abwickelt sein, wären Ihre Schadensersatzansprüche verjährt. Im Rahmen einer für Sie kostengünstigen Erstberatung prüfen wir, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Dabei teilen wir Ihnen auch deren Verjährung mit und zeigen Ihnen die voraussichtlichen Kosten auf, die durch ein vorgerichtliches und eines notfalls gerichtlichen Vorgehens entstehen würden.
Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin