IVG EuroSelect 14 The Gherkin
Anleger von IVG EuroSelect 14 The Gherkin sollten jetzt klagen Totalverlust für die Fondsbeteiligten Gherkin The Gherkin („Die Gurke“) ist...
„The Gherkin“ – geschlossener Immobilienfonds droht mit massiven Verlusten für Anleger
IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG („The Gherkin“)
Der im April unter Zwangsverwaltung gestellte Wolkenkratzer „The Gherkin“ soll bis zum Jahresende verkauft werden. Im Raum steht ein Kaufpreis von 650 Millionen Pfund (ca. 820 Millionen Euro). Das durch die Finanzkrise stark gebeutelte Prestigeprojekt steht soweit in den roten Zahlen, dass die finanzierenden Banken nunmehr nicht mehr gewillt sind, das Bürogebäude weiter zu stützen. Der beabsichtigte Verkauf soll die Kreditsumme wieder eintreiben.
Für Anleger entwickelt sich die Beteiligung am bereits geschlossenen Immobilienfonds als Alptraum. Die zum Großteil von der Deutschen Bank und der Dresdner Bank (Nachfolgerin: Commerzbank) im Jahr 2007 vertriebenen Fondsanteile wurden überwiegend an Privatanleger verkauft. Diese ca. 9.000 Privatanleger sehen sich nunmehr einem Totalverlustrisiko ausgesetzt. Die Anleger haben den Kaufpreis für das Bürohaus nicht alleine aufbracht, dieser wurde vielmehr zu einem großen Teil über einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken finanziert. Die Mitfinanzierung und das daraus resultierende Fremdwährungsrisiko (das sich in der Folge realisiert hatte) waren der Mehrheit der Anleger wohl unbekannt. Anleger die nicht schon seit den 2009 eingestellten Ausschüttungen vom Fonds abgesprungen sind, müssen nunmehr mit einem Verlust von mindestens 80 Prozent bis hin zum Totalverlust rechnen. Der erwartete Verkaufserlös wird zum überwiegenden Teil von den finanzierenden Banken aufgebraucht werden.
Die Deutsche Bank hat ihren Anlegern vermehrt bei Rechtsstreitigkeiten Vergleichsangebote in Höhe von 40 Prozent unterbreitet. Diese sich scheinbar häufende Vorgehensweise zeigt, dass die Bank selbst von eigenen Fehlern in der Beratung der Anleger ausgeht. Soweit ein Vergleichsangebot vorliegt sollten Anleger wegen des noch höheren Verlustrisikos nicht vorschnell handeln und lieber einen Fachanwalt mit der Prüfung beauftragen.
Justus rät:
Auch den übrigen Anlegern kann unter dem akut drohenden Totalverlustrisiko nur geraten werden, sich schnellstmöglich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Gegen die beratenden Banken bestehen gute Aussichten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. In mehreren Fällen häuften sich die Anzeichen für eine ungenügende Aufklärung über das Risiko der gezeichneten Anlage. Auch kommen Schadenersatz- und Rückvergütungsansprüche wegen der unterbliebenen Aufklärung über Rückvergütungen in Betracht (Kick-backs).
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
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