Von dem Fondanbieter SachsenFonds wurden verschiedene geschlossene Fonds aufgelegt
- Sachsen-Fonds Australien-Fonds I-III
- SachsenFonds, DFH Indien Fonds
- SachsenFonds Deutschland-Fonds I-II
- SachsenFonds Österreich-Fonds I-VI
- SachsenFonds USA-Fonds I
- SachsenFonds Zentral-Europa-Fonds II, IV
- SachsenFonds §6b-Fonds I, II
- SachsenFonds Winderenergie-Fonds II, III, IV, VII, IX
- SachsenFonds Solarenergie-Fonds I, III
- SachsenFonds SLB-Leasing-Fonds 56, 58-60
Der SachsenFonds Australien I hat sich bereits außerplanmäßig negativ entwickelt. Es ist hier bereits zu einem Ausschüttungsstopp gekommen. Es ist unklar, ob die Anleger am Ende der Vertragslaufzeit ihr investiertes Geld (teilweise) zurückerhalten. Auch bei den weiteren genannten Fonds besteht für die Anleger grundsätzlich das Risiko eines Verlustes ihres Geldes.
Für geschädigte Anleger kann sich je nach Einzelfall ein Schadensregulierungsanspruch unter dem Aspekt der falschen Anlageberatung ergeben. Auch wegen verheimlichter Rückvergütungen konnten wir unter Berufung auf die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits für viele unserer Mandanten einen Anspruch auf Kapitalerstattung aus geschlossenen Immobilienfondsbeteiligungen geltend machen. Wenn die Bank den Kunden nicht über Provisionen und deren genaue Höhe aufklärt, die die Bank für die Fondsvermittlung bekommt, kann der Kunde i.d.R. den vollen Schadenersatz (Einlagen und Kosten) Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile verlangen.