IVG EuroSelect 14 The Gherkin

Anleger von IVG EuroSelect 14 The Gherkin sollten jetzt klagen
Totalverlust für die Fondsbeteiligten

Gherkin

The Gherkin („Die Gurke“) ist eines der berühmtesten Bürotürme Londons. Gemeinsam mit einer Investmentbank kaufte der geschlossene Immobilienfonds IVG Euro-Select 14 im Jahre 2007 das Prestigeobjekt. Gepriesen wurde The Gherkin aufgrund seiner zentralen Lage als sichere Sachwertanlage. Mittlerweile wurde das Objekt an eine brasilianische Investmentgruppe verkauft. Dabei konnte nicht vollends geklärt werden wie hoch die Kaufpreissumme tatsächlich gewesen ist. Dieses Detail ist jedoch für jegliche Anleger von großer Bedeutung gewesen. Denn Ihre Ausschüttungen bemessen sich je nachdem, wie hoch der Anteil der Kaufpreissumme für die IVG EuroSelect 14 gewesen ist. Überdies existiert die Gefahr des Totalverlustes des investierten Vermögens. Dies liegt daran, dass zur Finanzierung des damaligen Kaufes neben dem eingebrachten Eigenkapital durch die Anleger auch ein Darlehen von Banken gewährt worden ist. Der Erlös des sowieso nicht endgültig bekannten Kaufpreises wird somit zunächst an die Banken fließen.

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
Die Gefahr des Totalverlustes kann jedoch abgewandt werden. Vermittler der Investitionen sind regelmäßig die Commerzbank und die Deutsche Bank gewesen. Diese hätten die Anleger vom Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 insbesondere auf die Währungsrisiken (Verhältnis Schweizer Franken und britische Pounds) sowie auf die Kickback – Zahlungen hinweisen müssen. Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Anlageberatung ist, dass der Anleger so gestellt wird, als hätte er eine Beteiligung nicht unterzeichnet.

Eröffnungsbeschluss des Kammergerichts Berlin zum Musterverfahren
Mittlerweile hat das Kammergericht Berlin das Musterverfahren zum Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 eröffnet. Geschädigte haben somit die Möglichkeit, sich innerhalb von 6 Monaten für das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger – Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzumelden. Musterbeklagte sind die Deutsche Bank AG, die Deutsche Bank Privat – und Geschäftskunden AG, die Commerzbank AG und die Treuhänderin PFM Private Funds Management GmbH. Eine Beteiligung erspart Ihnen Zeit-und Kostenaufwand.

JUSTUS rät:
Anleger von the Gherkin sollten unbedingt die 10 jährige absolute Verjährung von Schadenersatzansprüchen beachten. Diese beginnt taggenau mit dem Tag der Beratung und Abschlusses der Beitrittserklärung.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist spezialisiert auf den Bereich des Bank-und Kapitalmarktrechts und unterstützt Sie auf dem Weg ihre verlorengegangene Investition zurückzuerlangen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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Rechtsanwältin
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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
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Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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