26.05.2015:
Landgericht Hamburg verurteilt Commerzbank AG in Sachen IGV Euroselect 14 (The Gerkin)
Auch das Landgericht Hamburg hat nunmehr die Commerzbank AG am 11.05.2015, Az. 318 O 183/14, zum Schadensersatz verurteilt. Aufgrund einer Beratung der Mitarbeiterin der Bank in 2007 hatte der klagende Anleger eine Beteiligung in Höhe von 12.500 GBP zuzüglich eines fünf prozentigen Agios am „IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG“ gezeichnet. Auch hier wurde der Kläger nicht über Rückvergütungen für die Bank aufgeklärt.
Aufgrund der bereits zahlreichen erfolgreichen Klagen in Sachen „IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG“ sind nunmehr an Vielzahl an aussichtsreichen Angriffspunkten gegen den Berater gegeben, so dass sich eine Prüfung der Erfolgsaussichten für Anleger durchaus lohnt!
IVG EuroSelect 14 – die Zahl der erfolgreichen Klagen mehrt sich!
Immer mehr Klagen aus der Beteiligung an der IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin”) sind erfolgreich! Aufgrund ihrer Besonderheit sind insbesondere die Urteile des Landgerichts Berlin und des Landgerichts Frankfurt auch für andere Anleger interessant:
Landgericht Berlin – fehlende Aufklärung über Rückvergütungen und Prospektfehler
So hat das Landgericht Berlin dem Kläger den geltend gemachten Schadensersatzanspruch gegen die vermittelnde Commerzbank zugesprochen. Die Bank hatte es unterlassen den Kläger ungefragt über Rückvergütungen („Kick-Backs“) in Höhe von 12 Prozent aufzuklären. Dazu ist der Vermittler aber nach zahlreichen Urteilen des Bundesgerichtshofes verpflichtet. Weitreichende Folgen für weitere Verfahren hat zudem die Feststellung des Gerichts, dass keine Aufklärung über die Rückvergütungen („Kick-Backs“) durch den Emissionsprospekt erfolgen konnte. Der Prospekt benannte weder die Commerzbank als Empfänger einer Provision, noch enthielt der Prospekt eine Angabe über die genaue Höhe der Provision. Insoweit konnte neben der fehlenden schriftlichen und mündlichen Aufklärung auch nicht der Prospekt herangezogen werden, da aus diesem gerade nicht der Interessenskonflikt der vermittelnden Bank ersichtlich war.
Landgericht Frankfurt – mangelnde Aufklärung über konzerninterne Treuhandgesellschaft
Das Landgericht Frankfurt hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.10.2014, Az. 2-21 O 339/13, entschieden, dass die beratene Bank, die Dresdner Bank AG, den klagenden Kunden darüber hätte aufklären müssen, dass die Treuhandgesellschaft, die Wert-Konzept Immobilienfonds Verwaltungsgesellschaft mbH (heute PFM GmbH) zum Konzern des Emissionshauses IVG gehörte und somit das Risiko einer nicht unabhängigen Wahrnehmung der Anlegerinteressen bestand. Aufgrund der mangelhaften Aufklärung hat das Gericht dem Kläger den begehrten Schadensersatzanspruch zugestanden.
Justus rät:
Aufgrund der zahlreichen und sich mehrenden Urteile gegen die vermittelnden Banken ist es ratsam für die Anleger am IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin”) einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Prüfung von Ansprüchen vor einer möglichen Verjährung zu betrauen. Neben der Falschberatung kommen auch Ansprüche wegen einer mangelnden Aufklärung über Währungsrisiken, über eine Loan-to-value-Klausel mit den finanzierenden Banken und der fehlenden Eignung der Anlage zur Altersversorgung in Betracht.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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