IVG EuroSelect Zwölf – positive Urteile mehren sich
Bereits mehrere Gerichte haben mittlerweile die vermittelnden Banken wegen einer fehlerhaften Anlageberatung hinsichtlich der Beteiligung an der IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG verurteilt.
Zum Fonds
Der geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf wurde im Jahr 2006 platziert und investierte in das 1991 errichtete Bürogebäude „60 London Wall“. Am Fonds, der ein Gesamtinvestitionsvolumen von über 366 Mio. Euro vorsah, beteiligten sich mehr als 6.000 Anleger. Der Hauptmieter der Immobilie ist bis September 2016 die ING Intermediate Holdings Ltd. Ob das Bankhaus den Mietvertrag verlängert oder nicht ist momentan ungewiss.
Die wirtschaftliche Schieflage des Fonds ist aber nicht nur auf die Unklarheiten bezüglich einer Anschlussvermietung zurück zu führen. Auch die bei einem Darlehen vereinbarten Darlehensbedingungen wirken sich negativ aus. So waren Beleihungsgrenzwerte vereinbart worden, die über eine regelmäßige Wertermittlung der Immobilie überprüft werden sollten. Aufgrund unterschiedlicher Einflüsse kam es in der Folge zur Überschreitung der Wertgrenzen, so dass höhere Kosten zur Bedienung des Darlehens notwendig wurden.
Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken
Indem bei der Vermittlung der Beteiligung IVG EuroSelect Zwölf schon in mehreren Fällen, nachweisbar keine Aufklärung über die Provisionen und Rückvergütungen erfolgte, sprachen die Gerichte den Anlegern den geltend gemachten Schadensersatzanspruch zu. Da es sich hierbei scheinbar um keinen Einzelfall handelt, haben Anleger gute Chancen sich von Ihrer unbeliebten Anlage zu trennen. Der erfolgreiche Schadensersatzanspruch führt zu einer Rückabwicklung der Beteiligung, so dass die Anleger von der vermittelnden Bank ihre volle Beteiligungssumme, zzgl. Anwaltskosten und Zinsen gegen Rückgabe der Beteiligung erhalten.
Justus rät:
Anleger am IVG EuroSelect Zwölf sollten Ihre Ansprüche gegen den Fonds und den Vermittler von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund der Zeichnung in 2006 die taggenaue absolute zehnjährige Verjährung in 2016 droht.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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