IVG EuroSelect zwölf – positive Urteile mehren sich

IVG EuroSelect Zwölf – positive Urteile mehren sich
Bereits mehrere Gerichte haben mittlerweile die vermittelnden Banken wegen einer fehlerhaften Anlageberatung hinsichtlich der Beteiligung an der IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG verurteilt.

Zum Fonds
Der geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf wurde im Jahr 2006 platziert und investierte in das 1991 errichtete Bürogebäude „60 London Wall“. Am Fonds, der ein Gesamtinvestitionsvolumen von über 366 Mio. Euro vorsah, beteiligten sich mehr als 6.000 Anleger. Der Hauptmieter der Immobilie ist bis September 2016 die ING Intermediate Holdings Ltd. Ob das Bankhaus den Mietvertrag verlängert oder nicht ist momentan ungewiss.
Die wirtschaftliche Schieflage des Fonds ist aber nicht nur auf die Unklarheiten bezüglich einer Anschlussvermietung zurück zu führen. Auch die bei einem Darlehen vereinbarten Darlehensbedingungen wirken sich negativ aus. So waren Beleihungsgrenzwerte vereinbart worden, die über eine regelmäßige Wertermittlung der Immobilie überprüft werden sollten. Aufgrund unterschiedlicher Einflüsse kam es in der Folge zur Überschreitung der Wertgrenzen, so dass höhere Kosten zur Bedienung des Darlehens notwendig wurden.

Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken
Indem bei der Vermittlung der Beteiligung IVG EuroSelect Zwölf schon in mehreren Fällen, nachweisbar keine Aufklärung über die Provisionen und Rückvergütungen erfolgte, sprachen die Gerichte den Anlegern den geltend gemachten Schadensersatzanspruch zu. Da es sich hierbei scheinbar um keinen Einzelfall handelt, haben Anleger gute Chancen sich von Ihrer unbeliebten Anlage zu trennen. Der erfolgreiche Schadensersatzanspruch führt zu einer Rückabwicklung der Beteiligung, so dass die Anleger von der vermittelnden Bank ihre volle Beteiligungssumme, zzgl. Anwaltskosten und Zinsen gegen Rückgabe der Beteiligung erhalten.

Justus rät:
Anleger am IVG EuroSelect Zwölf sollten Ihre Ansprüche gegen den Fonds und den Vermittler von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund der Zeichnung in 2006 die taggenaue absolute zehnjährige Verjährung in 2016 droht.

Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
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Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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Ansprechpartner:
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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