Die SHB Innovative Fondskonzepte hat eine Vielzahl von Fonds aufgelegt. Dazu gehören die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG, SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG, SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen KG, SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG, SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG und SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG.
Immobilienfonds SHB Fonds
Ordentliche Kündigung
Wenn Sie überlegen aus dem SHB Fonds auszusteigen, dann kommt Ihnen meist die Kündigung als erstes in den Sinn. Leider ist z.B. laut Gesellschaftsvertrag eine Kündigung des Immobilienfonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG erst zum 31.12.2022 möglich. Auch die Beteiligung am SHB Altersvorsorgefonds kann erst zum 31.12.2021 ordentlich gekündigt werden.
Wer so lange nicht warten möchte und vor allem keine weitere Beitragszahlung riskieren möchte, der sollte über andere Möglichkeiten des Ausstiegs nachdenken.
Widerruf oder außerordentliche Kündigung
Oft kommt zB ein Widerruf oder eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Ein Widerruf kommt immer dann in Betracht, wenn die Anforderungen des BGH an die Widerrufsbelehrung nicht erfüllt sind. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, konnte die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen. Auch wenn noch ein Widerrufsgrund zB ein Haustürgeschäft vorliegt, kann auch heute noch ein Widerruf erklärt werden. Dieser führt dazu, dass Sie keine weiteren Raten mehr leisten müssen.
Scheidet ein Widerruf zB mangels Widerrufsgrund aus, kann die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bestehen. Wurden Sie als Anleger bei Ihrem Beitritt über Umstände, die für Ihre Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren, nicht vollständig und vor allem in verständlicher Weise aufgeklärt, können Sie Ihre Beteiligung am Fonds fristlos kündigen.
JUSTUS rät: Wenn Sie schnellst möglich aus den SHB Fonds aussteigen wollen, sollten Sie prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine außerordenliche Kündigung vorliegen. Gerne können Sie sich dabei im Rahmen einer Erstberatung an uns wenden. Achtung, beachten Sie in jedem Fall die 10-jährige Verjährung von Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler! Wenden Sie sich rechtzeitig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagrecht. Sogenannte Schutzgemeinschaften, die z.B. Samelklagen versprechen sind meist unseriös. Gerade in den Fällen der Falschberatung oder des Widerrufs muss jeder Fall individuell geprüft werden.
Für eine Erstebratung füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder schreiben uns eien Email.
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