IVG Euroselect Fonds

„The Gherkin“ – geschlossener Immobilienfonds droht mit massiven Verlusten für Anleger
IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG („The Gherkin“)

Banken wollen „The Gherkin“ verkaufen – Euroselect

Der im April unter Zwangsverwaltung gestellte Wolkenkratzer „The Gherkin“ soll bis zum Jahresende verkauft werden. Im Raum steht ein Kaufpreis von 650 Millionen Pfund (ca. 820 Millionen Euro). Das durch die Finanzkrise stark gebeutelte Prestigeprojekt steht soweit in den roten Zahlen, dass die finanzierenden Banken nunmehr nicht mehr gewillt sind, das Bürogebäude weiter zu stützen. Der beabsichtigte Verkauf soll die Kreditsumme wieder eintreiben.

Totalverlustrisiko für Anleger

Für Anleger entwickelt sich die Beteiligung am bereits geschlossenen Immobilienfonds als Alptraum. Die zum Großteil von der Deutschen Bank und der Dresdner Bank (Nachfolgerin: Commerzbank) im Jahr 2007 vertriebenen Fondsanteile wurden überwiegend an Privatanleger verkauft. Diese ca. 9.000 Privatanleger sehen sich nunmehr einem Totalverlustrisiko ausgesetzt. Die Anleger haben den Kaufpreis für das Bürohaus nicht alleine aufbracht, dieser wurde vielmehr zu einem großen Teil über einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken finanziert. Die Mitfinanzierung und das daraus resultierende Fremdwährungsrisiko (das sich in der Folge realisiert hatte) waren der Mehrheit der Anleger wohl unbekannt. Anleger die nicht schon seit den 2009 eingestellten Ausschüttungen vom Fonds abgesprungen sind, müssen nunmehr mit einem Verlust von mindestens 80 Prozent bis hin zum Totalverlust rechnen. Der erwartete Verkaufserlös wird zum überwiegenden Teil von den finanzierenden Banken aufgebraucht werden.

40 Prozent-Angebot der Deutschen Bank

Die Deutsche Bank hat ihren Anlegern vermehrt bei Rechtsstreitigkeiten Vergleichsangebote in Höhe von 40 Prozent unterbreitet. Diese sich scheinbar häufende Vorgehensweise zeigt, dass die Bank selbst von eigenen Fehlern in der Beratung der Anleger ausgeht. Soweit ein Vergleichsangebot vorliegt sollten Anleger wegen des noch höheren Verlustrisikos nicht vorschnell handeln und lieber einen Fachanwalt mit der Prüfung beauftragen.

Justus rät:
Auch den übrigen Anlegern kann unter dem akut drohenden Totalverlustrisiko nur geraten werden, sich schnellstmöglich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Gegen die beratenden Banken bestehen gute Aussichten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. In mehreren Fällen häuften sich die Anzeichen für eine ungenügende Aufklärung über das Risiko der gezeichneten Anlage. Auch kommen Schadenersatz- und Rückvergütungsansprüche wegen der unterbliebenen Aufklärung über Rückvergütungen in Betracht (Kick-backs).

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS61
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Geschlossene Immobilienfonds:

Beim geschlossenen Immobilienfonds investiert der Kapitalanleger in Immobilien, z.B. in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Er ist damit Mitinhaber mit entsprechenden Risiken, aber auch allen Chancen des Marktes. Steuerlich liegen meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) vor.

Die einzelnen Immobilien werden in einem Emissionsprospekt ausführlich dargestellt, was dem Anleger – im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Bei Erreichung der geplanten Investitionshöhe wird der Platzierungszeitraum beendet, das heißt, es werden keine weiteren Gelder mehr eingeworben, und der Anlegerkreis ist damit definiert. Der Fonds wird geschlossen.

Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds bieten ihre Produkte gerne als krisensichere Kapitalanlage mit Inflationsschutz und Wertzuwachs an. Dabei gab es in den vergangenen Jahren eine Reihe spektakulärer Pleiten. So wurde beispielsweise die Deutsche Capital Management AG (DCM), einst ein führender Emittent geschlossener Immobilienfonds, 2013 insolvent.

Unterschiede offener und geschlossener Immobilienfonds
 
  • Risikostreuung - Offene Immobilienfonds investieren in viele Immobilien. Geschlossene Fonds dagegen oft nur in ein oder zwei Objekte. Das Risiko wird bei offenen Fonds also breiter gestreut.
  • Investitionsvolumen - Bei offenen Immobilienfonds ist das Fondsvermögen meist nicht gedeckelt. Es wächst, wenn neue Anleger Anteile erwerben und dem Fonds damit Geld zufließt. Bei geschlossenen Fonds hingegen ist das Volumen beschränkt. Wenn alle Anteile verkauft sind, wird der Fonds geschlossen.
  • Anteile-Verkauf - Bei offenen Immobilienfonds können Sie Ihre Fondsanteile grundsätzlich jederzeit wieder verkaufen. Bei geschlossenen Fonds müssen Sie die Anteile dagegen bis zum Ende der Laufzeit halten. Dann wird das Immobilienobjekt verkauft und der Erlös an alle Anleger ausgeschüttet.
  • Rechtliche Behandlung - beide Kapitalanlagen sind sowohl hinsichtlich der Rechten und Pflichten der Anleger, Aufklärungs- und Beratungspflichten, Schadenersatzansprüche und Verjährungsfristen rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
 

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