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Falk fonds – hintergrund der fonds und welche ansprüche geltend gemacht werden können

    Falk Fonds – Hintergrund der Fonds und welche Ansprüche geltend gemacht werden können

    Bei der Falkgruppe handelt es sich um einen der größten deutschen Anbieter für geschlossene Immobilienfonds. Das Emissionsvolumen sämtlicher Falk-Fonds beträgt etwa 3,2 Mrd. Euro. Insgesamt haben sich ungefähr 29.000 Anleger an 80 Fonds beteiligt.
    Die Beteiligungen erfolgten in Kommanditbeteiligungen (KG) und in Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Den Vertrieb übernahmen verschiedene Finanzdienstleistungsunternehmen, so auch der AWD. Viele Beteiligungen wurden durch Kredite finanziert. Die Darlehen wurden meist von der GE Money Bank (früher Allbank), aber auch vielen anderen Banken gewährt.
    Die einzelnen Immobilien in einer Beteiligungsgesellschaft wurden jeweils von separaten Objektgesellschaften gehalten.

    Krise ab 2004
    Mit der Zeit wiesen die Falk-Fonds immer mehr Schwächen auf. Infolge geringerer Mieteinnahmen mussten Ausschüttungen fortan eingestellt werden. Einige der Fonds wurden insolvent. Es kam das Risiko für Anleger auf, vor allem bei den GbR, nachschusspflichtig zu werden und für die Schulden der Fonds mit dem Privatvermögen haften zu müssen. Dies verunsicherte viele Anleger.

    Im März 2005 wurde das Desaster dann in seiner Gesamtheit offensichtlich. Eine Auflistung der von den Falk-Fonds aufgenommenen Kredite bei insgesamt 26 unterschiedlichen Banken bezifferte eine Gesamtschuldsumme von 1,4 Milliarden Euro. Als größter Gläubiger tritt dabei die DZ-Bank mit 311 Millionen Euro auf. Bei einigen Fonds ist dabei die Schuldsumme höher, als der eigentliche Immobilienwert.

    Keine ordnungsgemäße Aufklärung über Risiken
    In einer Vielzahl von Fällen wurden Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt.
    Es besteht die Verpflichtung für Anlageberater über Provisionen aufzuklären, auf das Totalverlustrisiko und die beschränkte Verkäuflichkeit der Fonds hinzuweisen. Wurde die Beteiligung in einen Fonds auch noch mit einem Kredit von einer Bank finanziert, muss über das daraus entstehende besondere Risiko hingewiesen werden. Als Altersvorsorge oder Steuersparmodell sind die Falk-Fonds ihrer Konzeption nach nicht geeignet.

    Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen
    In bestimmten Fallkonstellationen besteht für Anleger die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen:

    – bei einer evidenten Falschberatung durch einen Anlagevermittler kann der Anleger einen Schadensersatzanspruch geltend machen und somit sein gesamtes investiertes Kapital zurückfordern.

    – wenn der Fondsbeitritt über ein Bankdarlehen finanziert worden ist, kann der Darlehensvertrag möglicherweise widerrufen werden. Daneben können aber auch gegenüber den Banken Schadensersatzansprüche bestehen.

    Gerichte geben Anlegern Recht
    Darüber hinaus ergingen schon einige erfreuliche Urteile zugunsten der Anleger.
    In einem Klageverfahren vor dem LG Zwickau konnten Anleger des Falk Zinsfonds einen Schadensersatz von 50 % des erlittenen Schadens erreichen.
    Der Anlageberater hatte den Anlegern empfohlen, erhebliche Anlagegelder in Beteiligungen der Falk-Zinsfonds GbR zu investieren. Die Anleger warfen dem Anlageberater in dem Klageverfahren vor, dass er sie nicht über die erheblichen Verlustrisiken und nicht über die weiteren Haftungsrisiken aus einer Beteiligung bürgerlichen Rechts aufgeklärt hatte. Im Rahmen von Vergleichsverhandlungen vor dem LG Zwickau verpflichtete sich der Anlageberater schließlich, 50 % des von den Anlegern erlittenen Schadens auszugleichen.

    Fazit
    Dieses Urteil und viele andere zeigen wieder einmal, dass es sich für einen geschädigten Anleger lohnen kann, seine Rechte von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um gegebenenfalls ebenfalls Schadensersatz zu fordern. Anleger sollten schnell handeln, da viele Ansprüche in jedem Jahr verjähren können. Aus diesem Grund ist eine genaue Prüfung im Einzelfall erforderlich.

    Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:
    Rechtsanwältin Stephanie Schulze
    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56
    E-mail: Justus@kanzleimitte.de


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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
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    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
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    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
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    B R
    21:51 30 Jan 19
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    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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