Cumulus-Fonds, Neue Bundesländer
Die zum Großteil in den neuen Bundesländern aufgezogenen Cumulus-Fonds investierten hauptsächlich in Gewerbe- und Einkaufszentren. Durch eine gelungene Außendarstellung als „Steuersparmodell“ konnten viele Anleger für die zahlreichen Cumulus-Fonds gewonnen werden. Daneben sollten die im Prospekt umworbenen hohen Renditen die Anlage abrunden. Leider konnten die prognostizierten Renditen und Steuerersparnisse der Cumulus-Fonds in der Realität nicht umgesetzt werden. In Folge dessen blieben die versprochenen Ausschüttungen zunächst in reduzierter Form und später ganz aus. Später konnten dann selbst die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen nicht mehr bei allen Cumulus-Fonds vollumfänglich bedient werden.
Anleger der Fonds Neue Bundesländer unterliegen einem besonderen Haftungsrisiko:
Als Folge der wirtschaftlichen Schieflagen wurden Sanierungskonzepte erarbeitet, die die Inanspruchnahme der Anleger vorsahen. Ebenso kam es bei gescheiterten Sanierungskonzepten zur Darlehenskündigung, die zur sofortigen Fälligkeit der noch offenen Darlehenssumme führt. Gesellschafter die für das Darlehen quotal haften, können dadurch sofort in Anspruch genommen werden. Dieses besondere Haftungsrisiko in Form der Restschuld sollten alle Anleger der Cumulus-Fonds beachten. Hinzu kommt das der BGH in seinen Urteilen vom 08.02.2011, Az. II ZR 243/09, II ZR 263/09, hinsichtlich der Frage der Anrechenbarkeit von Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen auf eine quotale Haftung, nicht festgelegt hat, sondern dabei auf die getroffenen Vereinbarung im Einzelfall abstellt.
Aktuell sind Anleger von Zahlungsaufforderungen der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschat betroffen, dies betrifft:
Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 1 GdbR
Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 2 GdbR
17.06.2015
Cummulus: Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 3 GdbR
Aktuell erhalten die Gesellschafter des Immobilienfonds Neue Bundeslänger No. 3 von den kreditgebenden Sparkasse Vorderpfalz Zahlungsauffoderungen mit einer jeweiligen Zahlungsfrist 3 bis 4 Wochen. Vertreten wird diese von der Kanzlei Papst/ Lorenz und Partner .
Der Immobilienfonds hatte zum Erwerb der Fondsimmobilien in Seifhennersdorf, Droysig und Eberswalde Darlehen in Höhe von insgesamt über 4 Millionen Euro aufgenommen. Die Gesellschafter werden nun, nach Kündigung vom 2.12.2014 gegenüber dem Fonds und Fälligkeit direkt und quotal in Haftung genommen.
JUSTUS rät:
Anleger sollte vor einer Zahlung genau und im Einzelfall durch einen FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob der Zahlungsanspruch tatsächlich so besteht, bzw. welche Einreden und Handlungsmöglichkeiten es möglicherweise gibt.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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